Gott aus dem Gewissen verbannt - Gewissensfreiheit - woher und wozu?
Gewissen, Glaube und Kirche bei John Henry Newman,
der im September seliggesprochen wird
Von P. Hermann Geißler FSO
John Henry Newman wird mit Recht „Kirchenvater der Neuzeit" genannt. Zu
den schönsten Texten, die er uns hinterlassen hat, zählen seine Aussagen über
das Gewissen. Er deutete das Gewissen nicht als Gegenpol zur Wahrheit, wie es
heute weithin üblich ist, sondern als ihr eigentlicher Anwalt im Herzen des
Menschen. Wir wollen in diesem Beitrag nicht seinem persönlichen Lebensweg
nachgehen, der eine eindrucksvolle Bestätigung dieser seiner Überzeugung ist,
sondern einige Kerngedanken über Gewissen, Glaube und Kirche zusammenfassen.
Dazu ist es notwendig, zuerst kurz auf den Gewissensbegriff einzugehen.
Der Begriff des Gewissens hat heute unterschiedliche, zum Teil auch
gegensätzliche Bedeutungen. Den Grund für diese Gegensätze beschreibt Newman mit
folgenden Worten: „Was das Gewissen betrifft, gibt es zwei Weisen, wie die
Menschen sich dazu verhalten. Bei der einen ist das Gewissen lediglich eine Art
Gefühl des eigenen Selbst, eine Neigung, die uns das eine oder das andere
nahelegt. Bei der anderen ist es das Echo der Stimme Gottes. Nun hängt alles an
diesem Unterschied. Der erste Weg ist nicht der des Glaubens, der zweite ist
es". In seinem berühmten „Brief an den Herzog von Norfolk" (1874) geht Newman
auf diese beiden gegensätzlichen Auffassungen über den Begriff des Gewissens
näher ein.
Auf eine rein innerweltliche Deutung reduziert
Die rein innerweltliche Deutung des Gewissens skizziert er so: „Wenn die
Menschen die Rechte des Gewissens verteidigen, dann meinen sie in gar keinem
Sinn die Rechte des Schöpfers, noch auch die Verpflichtung des Geschöpfes Ihm
gegenüber in Gedanken und in der Tat; sie verstehen darunter vielmehr das Recht,
zu denken, zu sprechen, zu schreiben und zu handeln, wie es ihrem Urteil oder
ihrer Laune passt... Das Gewissen hat Rechte, weil es Pflichten hat. Doch in
diesem Zeitalter besteht bei einem großen Teil des Volkes das eigentliche Recht
und die Freiheit des Gewissens darin, vom Gewissen zu dispensieren... Man nimmt
an, jeder habe einen Freibrief dafür, eine Religion zu haben oder nicht, sich
dieser oder jener anzuschließen und sie dann wieder aufzugeben... Das Gewissen
ist ein strenger Mahner; aber in diesem Jahrhundert ist es durch ein falsches
Bild ersetzt worden, von dem die vorausgehenden achtzehn Jahrhunderte niemals
gehört hatten und das sie auch nie mit dem Gewissen hätten verwechseln können,
wenn sie davon gehört hätten. Es ist das Recht auf Eigenwillen."
Diese Beschreibung trifft genau auf unsere Zeit zu: Das Gewissen wird weithin
ganz mit der persönlicher Meinung, dem subjektiven Empfinden, dem Eigenwillen
verwechselt. Es wird geradezu in sein Gegenteil verkehrt und bedeutet nicht mehr
Verantwortung gegenüber dem Schöpfer, sondern vollständige Unabhängigkeit,
totale Autonomie und Willkür. Schnell berufen sich die Menschen auf ihr Gewissen.
Meistens meinen sie damit aber bloß die Stimme des eigenen Ich, den Eigenwillen.
Das Heiligtum des Gewissens wurde „desakralisiert". Gott wurde aus dem Gewissen
verbannt. Die Folgen dieser gottlosen Auffassung des Gewissens, mit der man
alles rechtfertigen kann, stehen uns allen schmerzlich vor Augen.
Für Newman ist das Gewissen aber keine gänzlich autonome, sondern eine
wesentlich theonome Größe - ein Heiligtum, in dem Gott sich jeder Seele ganz
persönlich zuwendet. Mit den großen Lehrern der Kirche bekräftigt er, dass der
Schöpfer den vernunftbegabten Geschöpfen sein eigenes Gesetz eingepflanzt hat.
„Dieses Gesetz wird Gewissen genannt, insofern es in die Seelen der einzelnen
Menschen aufgenommen ist. Obgleich es beim Eintritt in das intellektuelle Medium
eines jeden eine Brechung erleiden kann, wird es dadurch doch nicht so
beeinträchtigt, dass es seinen Charakter als göttliches Gesetz verliert, sondern
es hat als solches noch das Vorrecht, Gehorsam zu fordern." Wir müssen dem
Gewissen gehorchen, weil es den Anspruch erhebt, das Echo der Stimme Gottes zu
sein. Zugleich haben wir die Pflicht, es zu bilden, damit es Gottes Gesetz
möglichst rein und ohne Brechung durchscheinen lässt.
Newman selbst beschreibt die Bedeutung und die Würde des Gewissens mit
herrlichen Worten, die zum Teil in den „Katechismus der Katholischen Kirche"
eingegangen sind: „Richtschnur und Maßstab der Pflicht ist weder Nutzen noch
Vorteil, noch das Glück der größten Zahl, noch das Staatswohl, noch Vorteil,
noch Schicklichkeit, noch Ordnung, und auch nicht das pulchrum. Das Gewissen ist
weder weitsichtige Selbstsucht noch das Verlangen, mit sich selbst in Einklang
zu stehen; sondern es ist ein Bote von Ihm, der sowohl in der Natur als auch in
der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine
Stellvertreter lehrt und regiert. Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter
Christi, ein Prophet in seinen Mahnungen, ein Monarch in seiner Bestimmtheit,
ein Priester in seinen Segnungen und Bannflüchen. Selbst wenn das ewige
Priestertum in der Kirche aufhören könnte zu existieren, würde im Gewissen das
priesterliche Prinzip fortbestehen und seine Herrschaft ausüben."
Im Gewissen hört der Mensch nicht bloß die Stimme des eigenen Ich. Newman
vergleicht das Gewissen mit einem Engel - einem Boten Gottes, der hinter einem
Schleier zu uns spricht. Ja, er wagt es sogar, das Gewissen den ursprünglichen
Statthalter Christi zu nennen und ihm die drei „Ämter" des Propheten, des Königs
und des Priesters zuzusprechen. Prophet ist das Gewissen, weil es uns im Voraus
eingibt, ob eine Handlung gut oder böse ist. König ist es, da es uns mit
Autorität auffordert: Tu dies, meide jenes! Priester ist das Gewissen, weil es
uns nach einer guten Tat segnet - damit ist die beglückende Erfahrung des guten
Gewissens gemeint - beziehungsweise nach einer bösen Tat verurteilt - dies ist
Ausdruck des bohrenden schlechten Gewissens. Wichtig für uns ist, dass das
Gewissen wesentlich mit Gott zu tun hat. Es ist ein in die Natur jedes Menschen
eingeschriebenes Prinzip, das Gehorsam fordert, das gebildet werden muss und das
über sich selbst hinausweist - eben hin auf Gott.
Newman ist der Auffassung, dass der Gehorsam gegenüber dem Gewissen das Herz des
Menschen für den Glauben an die Offenbarung vorbereitet. In dem großartigen
Vortrag „Voraussetzungen für den Glauben" (1856) nennt er einige Argumente, die
zu dieser Schlussfolgerung führen.
Er geht davon aus, dass das Gewissen eine Stimme ist, die den Menschen
unerbittliche Befehle erteilt. Diese Befehle verlangen von ihnen Gehorsam. Der
Gehorsam aber ist genau jene innere Haltung, die es den Menschen leicht macht,
die Wahrheit der Offenbarung im Glauben anzunehmen. „Da sie mit Gehorsam
beginnen, schreiten sie weiter zu einem vertrauten Erfassen des Einen Gottes und
zum Glauben an Ihn. Seine Stimme in ihnen legt Zeugnis ab für Ihn, und sie
glauben Seinem eigenen Selbstzeugnis! Das ist also der erste Schritt in diesen
guten Voraussetzungen, die zum Glauben an das Evangelium führen." Der Gehorsam
ist die Grundhaltung des religiösen Menschen. Wer den Gehorsam in der Fügsamkeit
gegenüber der Stimme des Gewissens einübt, wird sich nicht schwer tun, im
Gehorsam des Glaubens die Offenbarung anzunehmen. Warum konnte die
Purpurhändlerin Lydia die Verkündigung des heiligen Paulus so rasch annehmen als
die erste Europäerin, die zum Glauben fand? - Für Newman ist die Antwort klar:
Weil sie gottesfürchtig lebte und schon gelernt hatte, der Stimme Gottes im
Gewissen zu gehorchen. Der Zusammenklang zwischen dieser inneren Stimme und der
Predigt des Apostels machte es ihr leicht, den christlichen Glauben gehorsam
anzunehmen.
In einem zweiten Hinweis legt Newman dar, dass die Stimme des Gewissens zwar
herrisch und befehlend ist, jedoch nicht selten leise und undeutlich spricht.
Oft ist es für die Menschen schwer, die Aufrufe des Gewissens von dem zu
unterscheiden, was vom Stolz und von der Eigenliebe kommt. „So weckt die Gabe
des Gewissens ein Verlangen nach etwas, was es selbst nicht gänzlich zu bieten
vermag. Es flößt ihnen die Idee ... von einem göttlichen Gesetz ein und das
Verlangen, es in ganzer Fülle, nicht in Bruchstücken oder indirekter Eingebung
zu besitzen. Es weckt in ihnen einen Durst, eine Ungeduld nach der Erkenntnis
jenes unsichtbaren Herrn, Lenkers und Richters, der einstweilen nur im
Verborgenen zu ihnen spricht, der leise zu ihrem Herzen redet, der ihnen etwas
sagt, aber nicht annähernd so viel, wie sie wünschen und brauchen... Das ist die
Definition, möchte ich sagen, jedes religiösen Menschen, der von Christus nichts
weiß; er hält Ausschau." Die Gewissensbefehle sind oft unklar und lassen deshalb
den Menschen Ausschau halten. Sie wecken in ihm das Verlangen nach einer klaren
und sicheren Orientierung, die von Gott kommt und nicht dem Einfluss der Sünde
und des Irrtums unterworfen ist.
Noch ein anderer Gedanke führt Newman zu derselben Schlussfolgerung. „Je mehr
einer seinem Gewissen zu gehorchen sucht, desto mehr ist er beunruhigt über sich
selbst, weil sein Gehorsam so unvollkommen ist. Sein Pflichtgefühl vertieft sich
und sein Schuldbewusstsein verfeinert sich, und er wird mehr und mehr verstehen,
wie viel ihm vergeben werden muss. Aber während er so in der Selbsterkenntnis
wächst, versteht er dann auch mit wachsender Klarheit, dass die Stimme des
Gewissens nichts Sanftes, nichts von Erbarmen in ihrem Klang hat. Sie ist streng,
ja sogar hart. Sie spricht nicht von Verzeihung, sondern von Strafe. Sie
verweist ihn auf ein künftiges Gericht, sagt ihm jedoch nicht, wie er ihm
entgehen könne." Das Gewissen ist ein strenger Meister. Es hält uns unerbittlich
unsere Sünden vor Augen, kann uns aber nicht von dieser Last befreien. So weckt
es in uns die Sehnsucht nach dem wahren Frieden und nach der Versöhnung mit Gott.
Diese Sehnsucht findet erst in der Botschaft vom Erlöser, der uns durch sein
Opfer mit Gott versöhnt hat, ihre eigentliche und endgültige Erfüllung.
Schließlich müssen wir mit Newman noch einen Schritt weitergehen. Der Gehorsam
gegenüber dem Gewissen führt den Menschen zum Glauben an Gott und weckt in ihm
eine Sehnsucht, die ihn zur Fülle der Wahrheit in der katholischen Kirche
hindrängt.
Spräche der Papst gegen das Gewissen, beginge er Selbstmord
Newman führt dabei vor allem zwei Gedankengänge an. Zum ersten: Wenn jemand die
Sendung der Kirche im Glauben angenommen hat, befiehlt ihm niemand anderer als
sein eigenes Gewissen, auf die Kirche und auf den Papst zu hören. Deshalb kann
Newman schreiben: „Spräche der Papst gegen das Gewissen im wahren Sinne des
Wortes, dann würde er Selbstmord begehen. Er würde sich den Boden unter den
Füßen wegziehen... Auf das Gewissen und seine Heiligkeit gründet sich sowohl
seine Autorität in der Theorie wie auch seine tatsächliche Macht." Wir gehorchen
also dem Papst nicht, weil irgendjemand uns dazu zwingt, sondern weil wir
persönlich im Glauben davon überzeugt sind, dass er der Stellvertreter Christi
auf Erden ist und der Herr selbst durch ihn die Kirche leitet und in der
Wahrheit erhält.
Das gläubige Gewissen führt zum Gehorsam gegenüber dem Papst. Dazu kommt ein
zweiter Gedankengang: Der Papst erleuchtet das Gewissen, das dringend eine klare
Orientierung und Ergänzung braucht. Newman schreibt: „Der Sinn für Recht und
Unrecht, das erste Element in der Religion, ist so zart, so sehr Zufällen
unterworfen, so leicht verwirrt, verdunkelt und verkehrt, so subtil in seiner
Art zu argumentieren, so beeindruckbar durch die Erziehung, so von Stolz und
Leidenschaft geleitet, so unstet in seinem Laufe, dass bei dem Kampf ums Dasein
inmitten der verschiedenen Tätigkeiten und Triumphe des menschlichen Geistes
dieser Sinn zugleich der höchste und doch der wenigst deutliche aller Lehrer ist,
und die Kirche, der Papst, die Hierarchie sind nach dem Plane Gottes die Abhilfe
für ein dringendes Bedürfnis."
Nach Newman kann das Gewissen nicht in eine direkte Kollision mit der
verbindlichen Glaubens- und Sittenlehre der Kirche kommen. Das Gewissen hat
nämlich keine Kompetenz in Fragen der offenbarten Lehre, deren unfehlbare
Hüterin die Kirche ist. Newman weiß, „dass in Sachen der Lehre die ,Hoheit des
Gewissens‘ nicht der entsprechende Gerichtshofs ist für das, was ich für eine
gültige Aussage über den Gegenstand halten möchte". Ob jemand eine offenbarte
und von der Kirche vorgelegte Lehre annimmt, ist primär nicht eine Frage von
Gewissenhaftigkeit oder Gewissenlosigkeit, sondern von Glaube oder Unglaube. Wer
also meint, aus Gewissensgründen eine von der Kirche vorgelegte Wahrheit
ablehnen zu müssen, ist im Irrtum: Er lässt sich nicht vom Gewissen, sondern vom
Unglauben leiten. Genauer gesagt: Sein Gewissen ist nicht vom Glauben erleuchtet,
sondern befindet sich in der Dunkelheit des Irrtums. Das Gewissen des gläubigen
Katholiken muss aber immer ein vom Glauben durchformtes und kirchliches Gewissen
sein.
Die Autorität der Kirche und des Papstes hat aber Grenzen. Sie hat nichts mit
Willkür oder weltlichen Herrschaftsmodellen zu tun. Die unfehlbare Autorität der
Kirche reicht so weit, wie die Offenbarung reicht. Sie bezieht sich auf die
Wahrheiten des Glaubens und der Sitten. Wenn der Papst Entscheidungen im Bereich
der kirchlichen Ordnung, der Disziplin oder der Verwaltung trifft, beanspruchen
solche Aussagen nicht, unfehlbar zu sein. Dies gilt noch mehr, wenn der Papst zu
aktuellen Tagesfragen Stellung nimmt.
Anwalt der Wahrheit und Echo der Stimme Gottes
Der gläubige Katholik wird Entscheidungen und Aussagen solcher Art im Gehorsam
annehmen, um die Einheit der Kirche nicht zu gefährden. In Einzelfällen kann
sein Gewissen jedoch in Fragen dieser Art zu einer Auffassung kommen, die nicht
mit jener des Papstes übereinstimmt. Aber auch hier setzt Newman strenge
Maßstäbe an: Ein Katholik, so schreibt er, „muss jenen niedrigen, unedlen,
selbstsüchtigen, vulgären Geist seiner Natur überwinden, der schon bei der
ersten Kunde von einem Befehl sich sofort dem Vorgesetzten gegenüber, der ihn
gibt, in Opposition setzt und fragt, ob jener nicht sein Recht überschreite...
Er darf nicht eigensinnig dazu entschlossen sein, ein Recht zu beanspruchen, zu
denken, zu sagen und zu tun, was ihm gerade beliebt, und die Frage nach Wahrheit
und Irrtum, nach Recht und Unrecht, die Pflicht, wenn möglich zu gehorchen, und
die Neigung, zu sprechen, wie sein Oberhaupt spricht, und in allen Fällen auf
der Seite seines Oberhauptes zu stehen, nicht einfach beiseite schieben. Würde
diese notwendige Regel beachtet, dann kämen Zusammenstöße zwischen der Autorität
des Papstes und der Autorität des Gewissens nur sehr selten vor. Auf der anderen
Seite haben wir schließlich in der Tatsache, dass das Gewissen jedes Einzelnen
in außergewöhnlichen Fällen frei ist, einen Garanten und eine Bürgschaft...
dafür, dass kein Papst jemals imstande sein wird, wie der Einwand annimmt, für
seine eigenen Zwecke ein falsches Gewissen zu schaffen."
Im „Brief an den Herzog von Norfolk" schließt Newman seine Ausführungen über das
Gewissen mit dem oft zitierten Trinkspruch ab: „Wenn ich genötigt wäre, bei den
Trinksprüchen nach dem Essen ein Hoch auf die Religion auszubringen..., dann
würde ich trinken - freilich auf den Papst, jedoch zuerst auf das Gewissen und
dann auf den Papst." Dieses Wort, das Newman wohl mit einem Augenzwinkern
formuliert hat, bedeutet schlicht und einfach, dass unser Gehorsam gegenüber dem
Papst kein blinder, sondern ein vom kirchlichen Gewissen gestützter Gehorsam ist.
Wer im Glauben die Sendung des Papstes angenommen hat, wird ihm auch aus innerer
Gewissensüberzeugung gehorchen. Insofern kommt tatsächlich zuerst das Gewissen,
das vom Glauben erleuchtete Gewissen, und dann der Papst.
Der Begriff des Gewissens ist im heutigen Sprachgebrauch vieldeutig geworden.
Kardinal Newman kann uns durch sein Leben und seine Lehre helfen, die wahre
Bedeutung des Gewissens als Echo der Stimme Gottes neu zu erfassen und von
falschen Auffassungen abzugrenzen. Newman verstand es, die Würde des Gewissens
voll zur Geltung zu bringen, ohne von der objektiven Wahrheit abzuweichen. Er
würde niemals sagen: Gewissen Ja! - Gott oder Glaube oder Kirche Nein!, sondern
vielmehr: Gewissen Ja! - und gerade deswegen Gott und Glaube und Kirche ja! Das
Gewissen ist der Anwalt der Wahrheit in unserem Herzen. Es ist „der
ursprüngliche Statthalter Christi".
[© Die Tagespost vom 20.3.2010]