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Mehr Barmherzigkeit bitte!: Wiederverheiratete Geschiedene und die Wahrheit der Kirche Gottes

 

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  Johannes Paul II

 


Seelsorge darf nicht instrumentalisiert werden: Die Not wiederverheirateter Geschiedener als Krisenindikator einer nachlässigen Verkündigung - Ein Kommentar von Pfarrer Hendrick Jolie.


Der Umgang der Kirche mit sogenannten „wiederverheirateten Geschiedenen“ ist wieder einmal in aller Munde. Jüngstes Beispiel ist der Aufruf von Priestern und Diakonen aus dem Erzbistum Freiburg „Wiederverheiratete Geschiedene“ vom Mai 2012. Die unterzeichnenden Geistlichen behaupten, sie würden sich im „pastoralen Handeln gegenüber wiederverheirateten Geschiedenen von der Barmherzigkeit leiten lassen“. Gleichzeitig bekunden sie das Vorhaben, in Widerspruch zu Lehre und Ordnung der Kirche die genannten Personen zu den Sakramenten zuzulassen – gemeint sind die Sakramente der Krankensalbung, der Versöhnung und der Heiligen Kommunion.

Die Freiburger Geistlichen erinnern hierbei an das oberste Prinzip des kirchlichen Rechts, „salus animarum suprema lex“ (das Heil der Seelen ist das oberste Gebot). Man gibt also vor, das Heil der Seelen wiederverheirateter Geschiedener im Auge zu haben, wenn man sie – unabhängig vom Gnadenstand – zu den Sakramenten zulässt. Ziel sei es – so der im Internet publizierte Aufruf, „diesen Menschen offiziell und ohne Diskriminierung einen evangeliumsgemäßen Platz in unserer Kirche“ zu geben. An diesem Aufruf sind aus Sicht der praktischen Seelsorge gleich mehrere Aspekte ausgesprochen ärgerlich.

Zunächst stört das unreflektierte Pathos, mit dem die Initiatoren die Deutungshoheit über den Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen beanspruchen: Nur eine generelle Zulassung zu den Sakramenten – und im Grunde geht es wohl in 99 Prozent der Fälle um den Kommunionempfang und nicht um Krankensalbung und Beichte – ist offenbar „barmherziges“ und diskriminierungsfreies Handeln. Leicht anmaßend klingt außerdem der Anspruch der Initiatoren, sie würden bei dieser Praxis das „Heil der Seelen“ im Blick haben. Im Umkehrschluss heißt das dann wohl, dass einer lehramtskonformen Praxis – für die unter anderem Papst Benedikt einsteht – das „Heil der Seelen“ gleichgültig ist. Bescheidenheit scheint bei den Unterzeichnern keine hervorstechende Charaktereigenschaft zu sein.

Es mutet beinahe grotesk an, wenn eine kleine Gruppe von Priestern, die dazu noch offen zugibt, gegen die geltende Ordnung der Kirche zu verstoßen, das Wort von der „Barmherzigkeit“ für sich allein beansprucht. Dieser mit gehörigem Pathos vorgetragene Alleinvertretungsanspruch verleiht dem „Freiburger Aufruf“ ideologische und geradezu totalitäre Züge. Hier wird mit apokalyptischer Attitüde eine Propaganda betrieben, die einen nüchternen und sachlichen Blick auf den Alltag wiederverheirateter Geschiedener und den Alltag einer Pfarrgemeinde verhindert.

Lehramtstreue Priester sollten angesichts dieser und ähnlicher Forderung aufstehen und sich dagegen wehren, wenn ihnen nicht nur das barmherzige Handeln, sondern auch der Realitätsbezug abgesprochen wird. Dabei kennt doch jeder Seelsorger die Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen aus eigener Anschauung. Niemand wird an den Leiden dieser Gläubigen gleichgültig vorbeigehen. Es gibt aber sehr wohl Wege und Mittel, diesen Menschen in Einklang mit der kirchlichen Lehre beizustehen. Leider ist es nicht selten der Fall, dass lehramtskonforme Priester die Öffentlichkeit scheuen und das Feld jenen überlassen, die sich öffentlichkeitswirksam als lebensnah und „zeitgemäß“ präsentieren.

Beichte

 
Barmherziges Handeln und Treue zu den Weisungen Christi und seiner Kirche können kein Widerspruch sein. Papst Benedikt hat allen Priestern in seinem Eröffnungsschreiben zum Priesterjahr den Heiligen Pfarrer von Ars als Vorbild vor Augen gestellt, der einmal sagte: „Ein guter Hirte, ein Hirte nach dem Herzen Gottes, ist der größte Schatz, den der liebe Gott einer Pfarrei gewähren kann, und eines der wertvollsten Geschenke der göttlichen Barmherzigkeit.“ Es kann also kein Zweifel bestehen, dass der Priester sich stets von der Barmherzigkeit leiten lassen muss. Gerade im Hinblick auf den Pfarrer von Ars hat der Papst deutlich gemacht, dass sich die priesterliche „Barmherzigkeit“ im Gehorsam gegen Gott und seine Gebote vollendet. Konkret: „Der Pfarrer von Ars hat in seiner Zeit das Herz und das Leben so vieler Menschen zu verwandeln vermocht, weil es ihm gelungen ist, sie die barmherzige Liebe des Herrn wahrnehmen zu lassen.“

Auf das Schicksal der wiederverheirateten Geschiedenen angewendet bedeutet dies, dass mit der bloßen Zulassung zu den Sakramenten der Buße und des Altars nichts gewonnen ist, sofern damit nicht eine echte Sehnsucht nach tiefer Umkehr verbunden ist – eine Umkehr, die freilich von jedem erwartet wird, der sich auf den Empfang der Sakramente vorbereitet.

Hier wird ein Grundproblem der modernen Sakramentenpastoral deutlich: Nachdem die Worte „schwere Sünde“ beziehungsweise „Stand der Gnade“ aus der Pastoral eliminiert wurden, ist vielen Gläubigen schon lange nicht mehr bewusst, dass ein Empfang der Sakramente ohne entsprechende Disposition verhängnisvolle Folgen hat, wie wir aus den Worten des Völkerapostels Paulus wissen: „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn“ (1 Kor 11, 27).

Die Tatsache, dass über diesen Sachverhalt nicht mehr gesprochen wird, heißt nicht, dass diese Warnung heutzutage unnötig geworden wäre. Käme – um einen Vergleich aus dem normalen Leben heranzuziehen – ein Arzt auf die Idee, eine Krankheit dadurch zu bekämpfen, dass er die Gefahr der Ansteckung verschweigt? Würde man ein solches Verhalten „barmherzig“ oder nicht eher fahrlässig nennen?

Wiederverheiratete Geschiedene und ihre persönliche Not werden zum Krisenindikator für eine sträfliche Vernachlässigung in Verkündigung und Pastoral – eine Vernachlässigung, die zu einem gedankenlosen Kommunionempfang geführt hat, der jeder Beschreibung spottet. Mittlerweile sind in den Pfarreien mehrere Generationen von Gläubigen herangewachsen, die nicht einmal mehr eine Ahnung davon haben, dass es einen notwendigen Zusammenhang zwischen dem Bußsakrament und dem Kommunionempfang gibt.

Nicht nur außereheliche Geschlechtsbeziehungen schließen bekanntlich vom Kommunionempfang aus: Zu den schweren Verfehlungen gegen Gott und die Kirche gehört zum Beispiel auch das leichtfertige Versäumen der Sonntagsmesse und vieles andere mehr. In welcher Kirche wird – wenn auch liebevoll, so aber auch deutlich – auf diese Dinge hingewiesen, um die Gläubigen vor einem unwürdigen Kommunionempfang zu warnen? Würde man es barmherzig nennen, wenn Eltern ihre Kinder nicht auf die Gefahren ihres Schulweges hinweisen?

In Sachen „wiederverheiratete Geschiedene“ geht es – nebenbei bemerkt – um den gesamten Themenkomplex außerehelich gelebter Sexualität. Auch wenn kaum jemand darüber spricht: Jede Form von praktizierter Geschlechtlichkeit außerhalb des sakramentalen Schutzes der Ehe schließt bekanntlich vom Kommunionempfang aus: Also auch alle Paare, die ohne Trauschein oder Segen der Kirche zusammenleben, seien sie homo- oder heterosexuell. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass es nicht wenige Paare gibt, die zwar in einer sakramentalen Ehe zusammenleben, gleichzeitig aber Formen der Empfängnisverhütung praktizieren, die aus Sicht der Kirche nicht erlaubt sind und somit auch von den Sakramenten ausschließen – ganz abgesehen von den Formen autoerotischer Sexualität, die auch innerhalb vieler Ehen vorkommen wie zum Beispiel Internet-Pornographie oder Masturbation.


Viele Pfarrer haben angesichts dieser erdrückenden Flut außerehelich praktizierter Geschlechtlichkeit resigniert oder kapituliert. Man spricht dieses „heiße Eisen“ in Predigten nicht mehr an und scheut das Thema auch im Beichtstuhl. Ob es tatsächlich „barmherzig“ ist, die Sünde nicht mehr beim Namen zu nennen, sollten sich die Freiburger Geistlichen vielleicht einmal fragen. Dient es dem Heil der Seelen, wenn ein Seelsorger ein dem Evangelium widersprechendes Verhalten duldet und es durch die Einladung zur heiligen Kommunion auch noch kirchenamtlich „approbiert“?

Anstatt Mitbrüder zum Bruch der bestehenden Ordnung zu ermuntern oder zu drängen wäre es sinnvoller, praktische Möglichkeiten aufzuzeigen, wie gerade den wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche im tieferen Sinn „barmherzig“ begegnet werden kann. Vorbildlich im Sinne des guten Hirten hat der verstorbene Augsburger Bischof Josef Stimpfle das in einem Brief wie folgt ausgedrückt: „Ich bitte Sie, am Messopfer teilzunehmen, vor allem an Sonntag. Hier empfangen Sie Kraft von oben, wenn Sie auch nicht zum Tisch des Herrn gehen können.

Vereinigen Sie Ihre Sorgen, Ihren Kummer mit dem Opfer Christi. Pflegen Sie das tägliche Gebet! Beten Sie allein und gemeinsam, vor allem mit den Kindern. Gott verlässt die Beter nicht, die sich bemühen, mit ihm verbunden zu sein. Üben Sie echte Nächstenliebe in Ihrem engeren Lebenskreis. Seien Sie für andere Menschen Wegbereiter zu Gott, indem Sie sich nicht verbittert absondern, sondern bei Gelegenheit anderen die Lehre des Evangeliums und der Kirche nahebringen.“

Diese Worte, aus denen die Herzenshaltung eines wahrhaft „guten Hirten“ spricht, sind im wahrsten Sinne des Wortes „Barmherzigkeit“. Die Praxis zeigt: Es ist keineswegs weltfremd, wiederverheiratete Geschiedene in der Pfarrei aufzusuchen und mit ihnen im Sinne dieses Bischofswortes ins Gespräch zu kommen. Ehrlicherweise wird man sagen müssen, dass die Zahl jener, die tatsächlich dazu bereit sind, sich mit der Frage der Kirchlichkeit und der Mitfeier des Gottesdienstes auseinanderzusetzen, natürlich gering ist. Aber es gibt sie und nicht wenige sind erstaunt, wenn ein Priester, der sich mit der Lehre seiner Kirche identifiziert und in der Öffentlichkeit als „konservativ“ gebrandmarkt wird, sich Zeit für das Gespräch mit ihnen nimmt.

Barmherzigkeit gibt es nicht ohne Wahrheit: Ist Menschen, die sich in einer solchen Situation befinden, überhaupt bewusst, warum und an welchem Punkt sie mit der kirchlichen Lehre in Konflikt kommen? Es ist keineswegs unmöglich, dem Menschen aufzuzeigen, inwiefern sich sein momentanes Leben im Widerspruch zur kirchlichen Lehre über die Ehe und die Geschlechtlichkeit befindet.

Es ist ein wichtiger Schritt, im Seelsorgsgespräch über die Bedeutung der geschlechtlichen Liebe ins Gespräch zu kommen. Nicht immer ist der Pfarrer auf Dauer der einzig geeignete Ansprechpartner. Eine große Hilfe ist es, wenn kirchlich gesinnte Eheleute oder auch Alleinstehende in der Pfarrei bereit sind, ihren Pfarrer in diesen schwierigen Fällen zu unterstützen, anstatt ihm in den Rücken zu fallen. Es muss deutlich werden, dass ein lehramtskonformer Pfarrer in seiner Gemeinde nicht auf verlorenem Posten steht und den Rest der Gemeinde gegen sich hat. Hier ist das Zeugnis der Laien in besonderer Weise gefragt! Leider wird selbst unter Priestern zuweilen so getan, als sei es für ein Paar gänzlich unmöglich und abwegig, den von „Familiaris consortio“ empfohlenen Weg sexueller Enthaltsamkeit zu gehen.

Selbstverständlich muss dieses Thema behutsam und diskret angegangen werden. Jeder Beichtvater weiß jedoch zu berichten, dass es nicht wenige Ehepaare gibt, die alles andere als ein erfülltes Geschlechtsleben führen: Krankheit oder Behinderung, seelische, berufliche oder private Belastungen, Trauerfälle, aber auch Schwangerschaft und Stillzeit und nicht zuletzt zunehmendes Alter führen in vielen Ehen zu einem – wenn auch möglicherweise nur zeitweiligen – Leben in Enthaltsamkeit. All dies kann helfen, der heute üblich gewordenen Überbetonung des Sexuellen in der ehelichen Gemeinschaft entgegenzuwirken und den sogenannten „Wiederverheirateten“ Mut zu machen, den Weg sexueller Enthaltsamkeit zu gehen.

Kirche


Ein Weiteres: Die Gemeinde muss ein Gespür für Menschen entwickeln, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Heiligen Kommunion gehen. Der gedankenlose Kommunionempfang nahezu aller Gottesdienstbesucher führt bei den meisten zu der Auffassung, ein Messbesuch ohne Kommunionempfang sei völlig sinnlos – ähnlich einer Einladung zum Abendessen, bei dem ein Gast vor einem leeren Teller sitzt. Kaum jemand weiß noch, dass auch die andächtige Mitfeier der heiligen Messe mit der sogenannten „geistlichen Kommunion“ für den Einzelnen eine Möglichkeit darstellt, alle Gnaden zu empfangen, die das Messopfer bereithält. Wer nicht zur heiligen Kommunion gehen kann, kann neben der Anregung zur geistlichen Kommunion außerdem eingeladen werden, beim Kommuniongang einen Segen zu erbitten. Auch die Teilnahme an Wallfahrten, Gebetstreffen und ähnliches hat sich in diesem Zusammenhang bewährt. Eine Fixierung auf den Kommunionempfang hat der Seelsorge nicht nur in diesem Bereich schwer geschadet.

Die „Wiederverheirateten“ werden so zu einem wichtigen Zeichen innerhalb der Gemeinde. Sie können zu einer neuen Nachdenklichkeit bezüglich der Sakramente, der Ehe und der Geschlechtlichkeit anregen. Sie sind eine Erinnerung daran, dass der Empfang der heiligen Kommunion niemals etwas Selbstverständliches ist. Viele Menschen engagieren sich in unseren Pfarreien, obwohl sie nicht zu den Sakramenten gehen – Nichtkatholiken, Kinder, Taufbewerber etcetera. Und: Viele gehen zurzeit zur Kommunion, obwohl es sicher besser wäre, sie kommunizierten nicht oder erst nach dem Empfang des Bußsakramentes.

Darüber hinaus lassen sich auf der Basis des geltenden Rechtes sehr wohl Felder eines gemeindlichen Engagements für wiederverheiratete Geschiedene finden. Auch wenn ein Engagement in pastoralen Gremien oder in liturgischen Diensten in der Regel nicht ratsam ist, gibt es doch andere Felder des Gemeindelebens, in denen man sie sehr wohl willkommen heißen kann. So können sie auch konkret erfahren, dass sie in unseren Gemeinden geschätzt, gewollt und angenommen sind. Viele Felder des Engagements ließen sich hier anführen, vom Kirchenchor über Neuzugezogenenbesuche, von der Caritasarbeit bis hin zur Kinder- und Jugendarbeit. Die Erfahrung zeigt, dass hier vieles möglich ist, sofern die betroffenen Personen sich in Loyalität zur Kirche und zum Ortspfarrer engagieren.

Die Seelsorge an und die Mitarbeit von wiederverheirateten Geschiedenen darf nicht kirchenpolitisch instrumentalisiert werden. Dies gilt für die Betroffenen genauso wie für die übrigen Gemeindemitglieder. Die Letztgenannten werden nicht selten nachdenklich, wenn sie feststellen, dass in den Gemeinden „Wiederverheiratete“ tätig sind, die den lehramtskonformen Pfarrer gegen Angriffe der sogenannten „Progressiven“ in Schutz nehmen.

Es ist eines der großen Übel unserer Zeit, dass Priester, die sich an die geltende Ordnung ihrer Kirche halten, mit Negativ-Vokabeln belegt werden („rückschrittlich“, „konservativ“ bis „reaktionär“, „unbarmherzig“). Es ist überfällig, dass Bischöfe sich schützend vor jene Priester stellen, die ihrem Weiheversprechen die Treue halten. Leider jonglieren nicht wenige Oberhirten im gegenwärtigen Dialogprozess mit missverständlichen Worthülsen („Offenheit“, „neue Wege“, „neue Lösungen“, „Toleranz“). Die Scheu vieler Bischöfe vor terminologischer Klarheit und die Angst, in die „konservative Ecke“ gestellt zu werden, erschwert den Priestern vor Ort die Arbeit. Das Beispiel des gegenwärtigen Pontifex könnte auch hier Vorbildfunktion haben: Die kirchliche Lehre ist weder konservativ noch progressiv, weder alt- noch neumodisch. Sie ist nicht zeitgemäß, sondern ewigkeits- und gottesgemäß und gerade deswegen auch dem Menschen gemäß.

Der Verfasser, Jahrgang 1963, ist seit 1992 Priester des Bistums Mainz und Mitbegründer des lehramtstreuen „Priesternetzwerks“. Er leitet seit 15 Jahren vier Diasporagemeinden am Rande des Rhein-Main-Gebietes.

 

 

 



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