Sexueller Totalitarismus der Schwulen
… am Beispiel des „6. Internationalen Kongresses für Psychotherapie und
Seelsorge“ in Marburg. Ein Kommentar von Gabriele Kuby.
Vom 20. – 24. Mai 2009 fand an der Universität Marburg ein
Kongress der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge (APS) unter Polizeischutz statt zum Thema „Identität
– der rote Faden in meinem Leben“ Es wurden dazu 1000 Therapeuten und Seelsorger
erwartet. Der Kongress antwortet auf ein Bedürfnis professioneller Helfer und
gläubiger Hilfesuchender beide Wege inneren Wachstums miteinander zu verbinden:
Psychotherapie und Glauben.
Geht es nach dem Willen der Homolobby und ihrer Verbündeten, dann durfte dieser
Kongress nicht stattfinden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
forderte am 26. März 2009 in einem Offenen Brief die Entfernung missliebiger
Redner aus dem Programm, nämlich von Dr. Christl Ruth Vonholdt, Deutsches
Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG), und von Markus Hoffmann, Leiter von
Wuestenstrom e. V.. Die eine ist Ärztin und wissenschaftliche Expertin auf dem
Gebiet der Homosexualität, der andere leitet eine Beratungsorganisation für
Fragen des Missbrauchs, der Pädophilie, Sucht und Homosexualität. Beides sind
Qualifikationen, die sie für die organisierten Homosexuellen zur Zielscheibe von
Diffamierung, Mobbing, Diskriminierung bis hin zur Berufsbehinderung machen.
Zweimal hatten sie damit Erfolg: beim Fachkongress „Religiosität in Psychiatrie
und Psychotherapie“ im Oktober 2007 in Graz und beim „Christival“ im Frühjahr
2008 in Bremen, das nur unter Polizeischutz stattfinden konnte. Wes Geistes Kind
die handgreiflichen Demonstranten waren, zeigten Plakate wie: „Hätte Maria
abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben.“
Diesmal regt sich Widerstand durch die Initiative „Für Freiheit und
Selbstbestimmung – gegen totalitäre Bestrebungen der Lesben- und
Schwulenverbände“. Mit dieser Erklärung traten am 20. April viele namhafte
Persönlichkeiten an die Öffentlichkeit und riefen dazu auf, sich der
Einschränkung von Grundfreiheiten entgegenzustellen. Inzwischen haben sich
einige Tausend Bürger dieser Erklärung angeschlossen.
Sie wollen nicht zulassen, dass ausgerechnet in Deutschland zwanzig Jahre nach
dem Zusammenbruch des zweiten totalitären Systems die Freiheit der Meinung, der
Rede, der Wissenschaft, der Wahl des Therapieziels und der Religion
eingeschränkt werden soll, um die sogenannte „heterosexistische Hegemonie“ zu
zerschlagen.
Prof. Böckenförde, Richter des Bundesverfassungsgerichtes a.D., der laut eigener
Aussage nicht beurteilen kann, „ob die in der Erklärung der Initiative
vertretenen Thesen und Behauptungen zutreffen“ sagt: „Es ist aber in einer
freiheitlichen Ordnung, die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gewährleistet,
unerträglich, eine öffentliche Auseinandersetzung darüber zu behindern und
einige Personen mit einem Redeverbot belegen zu wollen.“
Wie konnte es dazu kommen, dass es gefährlich ist und in manchen Ländern schon
strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht, wenn jemand die Auffassung vertritt,
dass praktizierte Homosexualität (und alle anderen Abweichungen von der
Heterosexualität)
- einen Gebrauch des Körpers darstellt, der seinem Design nicht entspricht (gesunder Menschenverstand),
- eine Missachtung des Schöpfungsplanes Gottes ist (Lev 18,22; Lev 20,13; Röm 1; 1 Kor 6,9f) (Christen)
- dem kategorischen Imperativ Kants widerspricht: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (Ethik)
- ein erhebliches gesundheitliches und psychisches Risiko birgt (Sozialwissenschaft und Medizin)
- ihre Ursache in einer Störung der Geschlechtsidentität hat (Tiefenpsychologie)
- von manchen Betroffenen die Blockierung heterosexueller Anziehung leidvoll erfahren wird (Aussagen Betroffener)
- veränderbar ist (empirische Erfahrung)
- eine politische Agenda ist, die keinen Beitrag zur Lösung der Zukunftsprobleme leistet, sondern diese vergrößert (demografische Krise)?
Wer fünfzig Jahre oder älter ist, ist Zeitzeuge der sexuellen Revolution, die
1968 begonnen hat und noch keineswegs an ihrem Ende ist. Speerspitze dieser
Revolution sind die radikalfeministischen und homosexuellen NGOs, die
entscheidenden Einfluss auf die UN und EU gewonnen haben. (Maciej Golubiewski,
Europe’s Social Agenda. Why is the European Union Regulating Morality?)
Auf dem Wege der Gesetzgebung, durch die schulische Sexualerziehung und die
ständige Überflutung mit sexuellen Bildern aller Art durch die Medien wurde die
Auffassung durchgesetzt: Alles ist erlaubt, was Lust bereitet, nur eine
Einschränkung soll es geben: Niemand darf zu etwas gezwungen werden, was er
nicht will. Diese Auffassung der Sexualität zerstört das moralische Fundament
der Familie. Die Familie wird aber im Grundgesetz aus gutem Grund unter „den
besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ gestellt, denn die Zukunftsfähigkeit
der Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass die Sexualität Ausdruck treuer
Liebe zwischen Mann und Frau und für die Zeugung von Kindern offen ist.
Die Änderung begann mit der Abschaffung des § 175 durch die Strafrechtsreform
von 1969. In der Tat hat der zivile Staat in den Schlafzimmern nichts zu suchen
und nicht darüber zu wachen, welche Beziehungen Erwachsene miteinander eingehen.
Aus dem gleichen Grund geht es bei der „Organisation des gemeinsamen
Zusammenlebens erwachsener Personen um Verhältnisse, die den Staat grundsätzlich
nichts angehen.“ (J. Braun, Zehn juristische These zum
Lebenspartnerschaftsgesetz, idea-Dokumentation 2/2003)
Mit der „Homo-Ehe“ privilegiert der Staat die nur selten dauerhaften Beziehungen
Gleichgeschlechtlicher vor anderen nicht-ehelichen Beziehungen. Der Dammbruch
für die kulturrevolutionäre „Umpolung“ der gesellschaftlichen Einstellung zur
Homosexualität geschah 1973 durch die Entscheidung der American Psychiatric
Association (APA), die Homosexualität von der Liste der psychischen Störungen zu
streichen. Bis dahin galt Homosexualität allgemein als eine Störung der
Geschlechtsidentität. Die Streichung war nicht das Ergebnis wissenschaftlicher
Wahrheitsfindung, sondern sie geschah unter dem Druck der Gay Liberation Front,
die innerhalb der APA aggressiv und manipulativ operierten (Bulletin des
Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft, Nr. 8, 2004).
Von da an konzentrierte sich die GLBT-Bewegung (gay, lesbian, bi, trans) auf die
Hebel der Macht in der UNO und der EU. In Artikel 13 des Vertrages über die
Europäische Union wurde zum ersten Mal in der Geschichte des internationalen
Rechts das Prinzip der Anti-Diskriminierung auf der Basis der sexuellen
Orientierung aufgenommen.
Damit wurde eine kritische Haltung zur Homosexualität, aus welchen Gründen auch
immer, auf eine Ebene gestellt mit „Rassismus, Xenophobie und Antisemitismus“.
Dies ist eine propagandistische Verfälschung, denn bei Homosexualität geht es um
eine ethische Bewertung von Verhalten, also welchen Gebrauch der Mensch von
seiner Willensfreiheit im Bereich der Sexualität macht. Bei den anderen drei
Haltungen geht es um die Diskriminierung von Menschen aufgrund eines Merkmals,
das unveränderbar ist.
Neue, diffamierende Begriffe wurden geprägt und in Kanada, England und
Skandinavien bereits zu Straftatbeständen erhoben: „Homophobie“ und „Hassrede“.
Diese sollen nach dem häufig bekundeten Willen des Europäischen Parlaments „ausgemerzt“
und „äußerst effizient geahndet“ werden. (Siehe z. B. Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 16. 01. 2006) Der Präsident von Brasilien, Luiz
Lula, nennt Homophobie „die perverseste Krankheit, die den menschlichen Geist je
befallen hat.“ (LifeSiteNews, 09.06.2008)
Die Homosexuellenbewegung arbeitet mit begrifflicher Falschmünzerei.
1. Der Begriff Homophobie unterstellt, dass bereits jede kritische und
differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Homosexualität auf einer
neurotischen Angst vor Homosexuellen beruhe. Das ist falsch.
2. Ebenso ist es falsch, wenn Gegnern der Homosexualisierung unserer
Gesellschaft als Motiv Hass unterstellt wird und alle oben genannten Argumente
als „Hassrede“ interpretiert werden. Der Begriff eignet sich zur Ausübung von
Gesinnungsterror.
Die Durchsetzung der „Homo-Ehe“ gelang mit einer weiteren Umformulierung der
Grundrechte. Während in der „Europäischen Konvention der Menschenrechte“ in Art.
12 Männern und Frauen das Recht auf Ehe garantiert wird, ist in Art. 9 der „Charta
der Grundrechte der Europäischen Union“ nicht mehr gesagt, wer ein „Recht auf
Ehe und die Gründung einer Familie“ hat, „Männer und Frauen“ sind eliminiert.
Ein weiterer Meilenstein war die UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. Dort
erreichten die Radikalfeministinnen, in deren Hand der Kongress war, dass in den
Dokumenten das Wort „sex“ (engl.: Geschlecht) zur Bezeichnung der
Zweigeschlechtlichkeit durch das Wort „gender“ ersetzt wurde. Eine strategische
Weichenstellung, denn die Gender-Ideologie behauptet, dass es so viele „Geschlechter“
wie sexuelle Präferenzen gebe und es ein Menschenrecht sei, sein Geschlecht zu
wählen und seine sexuelle Orientierung (s. von der Autorin: Die Gender
Revolution – Relativismus in Aktion).
Die Homosexuellenbewegung legitimiert ihren globalen Kampf gegen die Wertordnung
fast aller religiös-kultureller Traditionen der Menschheit mit der Behauptung
der Diskriminierung. Sind es Zeichen der Diskriminierung von einer
Bevölkerungsgruppe, wenn diese große Paraden abhalten darf, Gesetze erlassen
werden, welche die Gleichstellung erzwingen, wenn ihre hedonistische Auffassung
über die Geschlechtlichkeit der nächsten Generation in den Pflichtfächern
Sexual(isierungs)kunde und zeitgeistkonformer Ethik gelehrt wird? Wer in
Wahrheit diskriminiert wird, sind nicht die Homosexuellen, sondern jene, die das
sittliche Fundament erhalten wollen, auf dem allein die Gesellschaft, die
Familie und das Christentum bestehen können.
Sie werden mundtot gemacht und faktisch mit Berufsverbot belegt. Therapeuten,
die Klienten mit „ego-dystoner“ Homosexualität helfen, die tieferen Ursachen
ihrer unerwünschten Neigung zu erkennen und zu überwinden, müssen dies im
Verborgenen tun, weil ihnen sonst die Entziehung der Zulassung droht. Handfeste
Sanktionen drohen Politikern, Medienschaffenden, Lehrern, Professoren und jedem
anderen, der daran festhält, dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen und
zur ehelichen Einheit und Weitergabe des Lebens berufen ist.
So fordert der AStA der Uni Köln die Absetzung der Philosophin Prof. Edith
Düsing, weil sie die Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" unterzeichnet
hat. Zum Kampf gegen den Marburger-Kongress hat sich ein Aktionsbündnis "Kein
Raum für Sexismus, Homophobie und religiösen Fundamentalismus", bestehend aus
mittlerweile über 60 Gruppen formiert: alle Arten von Schwulen, Lesben, Queeren,
Antifa-Gruppen, dazu eine Marburger DGB-Ortsgruppe, Grüne und – man staune – die
Katholische Fachschaft der Universität Marburg.
Im Visier dieses Bündnisses sind auch Prof. Barbara Gerl-Falkovitz und Roland
Werner, Leiter des Marburger „Christus Treffs“. Auf dem Flugblatt, mit dem das
Aktionsbündnis zur Demonstration am Tag nach Kongressbeginn aufruft, geziert mit
einem Totenkopf und zwei englischen Polizisten beim Zungenkuss, steht in schöner
Offenheit: „Unser Protest richtet sich auch nicht nur gegen ein, zwei oder drei
Workshops oder Referent_innen auf dem Kongress, sondern vielmehr gegen die
homophobe und religiös-fundamentalistische Ausrichtung der evangelikalen
Bewegung. Deshalb werden wir den Kongress verhindern.“
Damit wurde in der Nacht zum 11. Mai 2009 begonnen. Kongressgegner beschmierten
Häuser, Schilder und Schaukästen evangelikaler Einrichtungen mit Parolen und
beschädigten sie. Die CDU Fraktion im Marburger Stadtparlament widersetzt sich
dem Angriff auf die freiheitlichen Grundrechte. Man kann nur hoffen, dass sich
die Stadt Marburg, ihr Oberbürgermeister und der Rektor der Universität von der
Mahnrede der Stadtverordneten Ani Röhrkohl (www.medrum.de, 17. 05. 2009) bewegen
lassen, alles zu tun, um den totalitären Attacken der Homobewegung Einhalt zu
gebieten.
Eine globale Bastion des Widerstandes gibt es, das ist der Papst und die
Vertreter des Vatikanstaates in den internationalen Organisationen. Da der
Kondom-Mythos vom „safe sex“ zum Credo des sexuellen Totalitarismus gehört,
sollte der Papst am 7. Mai 2009 im Europäischen Parlament angeprangert werden,
weil er ein anderes Credo hat und Kondome nicht für die Lösung der Not Afrikas
hält. Mit 253 zu 199 Stimmen bei 61 Enthaltungen konnte diesmal noch verhindert
werden, dass Papst Benedikt XVI. im Menschenrechtsbericht des Europaparlaments
zusammen mit Diktatoren und Folterern verurteilt wurde.
Kardinal Francis George, Präsident der amerikanischen Bischofskonferenz, sagte:
„Verleumdung des Papstes und anti-päpstliche Propaganda sind in der Geschichte
normalerweise die Vorstufe aktiver Christenverfolgung.“