[_Gründer der Herz-Jesu-Missionare_] [Spiritualität_] [_Wer sind die Herz-Jesu-Missionare_] [Helfen]

MSC en el Perú

Wir MSC Herz-Jesu-
Missionare sind
Zeugen der Liebe
Gottes. Er ist
Mensch geworden
und hat ein Herz
angenommen, um
uns auch als Mensch
zu lieben. In Ihm
finden wir das Heil.

MSC-Service:


Free Sitemap Generator

 

free counters

DIE SITTLICHE BEURTEILUNG DER HOMOSEXUALITÄT: Moralhistorische Anmerkungen zum christlichen Standpunkt[1]

 

mehr
Lesen Sie auch:
Der Arzt und die Homosexualität

  

Dieser Beitrag von Dr. theol. Josef Spindelböck, Dozent für Ethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Pölten, erschien in: Josef Spindelböck,Verantwortete Freiheit. Beiträge zur theologischen Ethik, Kleinhain 2004, 241-265

Die hier vorliegende inhaltlich leicht überarbeitete HTML-Version wurde aktualisiert am 23.04.2005 (zur Word-Version).

 

Übersicht:

Antike  Heilige Schrift  Kirchenväter  Mittelalter  Neuzeit  Gegenwart  Zusammenfassung und Wertung  Quellen  Literatur

 

Einführung

Die christliche und insbesondere die römisch-katholische Beurteilung der Homosexualität als Neigung und in ihren Vollzügen hinsichtlich ihrer sitt­lichen Qualität scheinen in der postmodernen Gesellschaft we­nig konsens­fähig. So sehr sich die Kirche der Welt öffnen muss im Sinn eines missiona­rischen Dialogs mit der Zeit und im Hinblick auf ihre spezifischen „Zeichen“, so wenig darf sie sich zur unkritischen Über­nahme nichtchristlicher Denkmuster und Verhaltensweisen bereit fin­den. Wo nötig, ist sie aufgeru­fen, „Zeichen des Widerspruchs“ zu sein, gerade um des Menschen und seiner unveräußerlichen Würde willen!

Wenn im folgenden der Versuch unternommen wird, einige Streiflichter auf die historische Entwicklung der Beurteilung des überaus viel­schichtigen Phänomens der „Homosexualität“[2] zu werfen und hier vor allem auf die christliche Wertung einzugehen, so soll gleich zu Anfang eine methodi­sche Vorentscheidung offen gelegt werden: Es geht dem katholischen Mo­raltheologen, wenn er moralhistorische Gesichtspunkte in seine Argumen­tation einbezieht, nicht um eine (prinzipiell gar nie mögliche) „wertfreie“ Darstellung. Zugrunde liegt den folgenden Überlegungen die Sicht des katholischen Lehramts, wie sie sich auch im „Katechismus der Katholischen Kirche“ (Nr. 2357-59) ausdrückt: Homosexualität als Neigung ist zwar ungeordnet, aber in sich nicht sündhaft. Sündhaft sind hingegen die homo­sexuellen Akte, wenn sie bewusst und frei gesetzt werden.[3] Damit wird zugleich dem objektiven Bereich der Norm und des göttlichen Gebotes als auch der subjektiven Sphäre der menschlichen Person und ihrer Verantwortlichkeit Rechnung getragen. Diese Unterscheidung war im christlichen Horizont zumindest implizit auch früher gegeben und ist nicht ganz so neu, wie meist angenommen wird[4], wobei für die richtige Interpreta­tion der Kontext und der lebensge­schichtliche Zusammenhang wichtig sind.

Eine wenigstens ansatzweise historische Betrachtung – mehr kann an dieser Stelle nicht erwartet werden – bietet den Vorteil, aufgrund der Kenntnis des Entwicklungsgangs der ethischen Beurteilung und Dis­kussion zu einem vertieften Verständnis des Problems in der Gegen­wart zu finden.[5]

Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in der Antike

Wenn festgestellt wird, bis in die Spätantike sei im Mittelmeerraum der „Strukturierungsprozess der Sexualität“ nicht abgeschlossen gewesen, aus­genommen in der christlichen[6], so kann das hingehend interpretiert wer­den, dass zwar „alle Gesellschaftsformationen ... bisher Homosexu­alität als Aus­nahme von der Regel“ ansahen[7], ihre eindeutige moralische (Dis‑)Qualifikation im Hinblick auf den aktuellen Vollzug aber nur im jüdisch-christlichen Verständnishorizont möglich war.

Gewisse „primitive“ Stammeskulturen gestatteten dem zum Mann heran­reifenden Jüngling erst nach zunächst passiver, dann aktiver Homosexualität auch den heterosexuellen Umgang, weil man meinte, „erst Männer­liebe“ gewähre „dem Knaben die Fülle der männlichen Kraft“.[8]

Ägypten und Kanaan werden im Alten Testament wegen ihrer homo­sexuel­len Praktiken – oft im Rahmen von Tempelprostitution – kritisiert (vgl. Lev 18,3 ff). Diese Praktiken in ihrer relativen Häufigkeit aufgrund von Originaldokumenten nachzuweisen ist allerdings schwierig.[9]

In Mesopotamien und Altsyrien wurde männliche Homosexualität in früher Zeit allem Anschein nach nicht unterdrückt und auch nicht als sittlich negativ qualifiziert. Nach dem Grundmuster der babylonisch-assyrischen Kulte manifestierten sich die Gottheiten auch in der Sexua­lität. So trugen sie durch ihre Dienerinnen und Diener allen Anhängern, Männern wie Frauen, auch in sexueller Hinsicht Rechnung, egal ob  sich ihr Verlangen auf das gleiche, das andere oder auf beide Geschlechter richtete.[10]

Homosexualität war im Iran weit verbreitet, sie wurde aber von der zoro­astrischen Religion verurteilt.[11]

Was das antike Griechenland betrifft, so war die Homosexualität nicht nur in Sparta und Kreta gängige Praxis, sondern sie war mancherorts gar zu einer „Art ständischer Initiation“[12] geworden, durch welche männ­liche Jugendli­che in die Welt der adligen Männergesellschaft auf­genommen wurden. Als solche war sie vorübergehend, aber anerkannt. Gesetze gab es gegen Nöti­gung zur Homosexualität, doch waren z.B. Sklaven ohne Rechtsschutz und somit jedem Missbrauch ihrer Herren ausgesetzt.[13] Außerdem existierte eine „philosophische Homosexuali­tät“, wobei persönlich nicht involvierte Phi­losophen wie Sokrates oder Platon die Homosexualität im Lehrer-Schüler-Verhältnis theoretisch rechtfertigten, da die gleichgeschlechtliche Liebe sowohl einen episte­mologischen wie pädagogischen Wert in sich trage[14], eine für die christ­lich-jüdische Denkweise inakzeptable Vorstellung! Treffend bemerkt in diesem Zusammenhang Karl Hoheisel über diesen dunklen Schatten antiker griechischer Philosophie: „Doch Sokrates hatte mit dem Feuer gespielt: Platon und alle seine Nachfolger gerieten in die Nähe zur Tradition der Homosexualität.“[15]

Im antiken Rom wurde ursprünglich nicht die Homosexualität als solche, sondern nur die in Griechenland wichtigste Form der Homosexualität unter Freigeborenen abgelehnt.[16] Allmählich kam es zu einer philosophischen Entwertung männlicher Liebesbeziehungen.[17] Chris­liche Kaiser erließen in der Folgezeit auch gesetzliche Bestimmungen gegen Homosexualität.[18]

Ein kurzer Blick auf den Islam zeigt, dass die Homosexualität zwar reli­giös-ethisch verboten, eine rechtliche Sanktionierung in der Praxis aber durch strenge Beweisregeln fast unmöglich gemacht wurde. Teilweise wurde sie offiziell geduldet und praktiziert, besonders an Fürstenhöfen. Homosexuelle Kontakte wurden durch die strenge Geschlechtertrennung in be­stimmtem Ausmaß gefördert.[19]

Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in der Heiligen Schrift

Im Folgenden soll keine exegetische Spezialuntersuchung geboten wer­den, wohl aber ein auf bibelwissenschaftlichen Erkenntnissen fußender Über­blick über die Stellungnahme der Bibel des Alten und Neuen Testa­ments zur Homosexualität. Darauf baut die folgende Tradition der Kirche auf; die Schrift als Wort Gottes ist bleibend normativ für die Kirche und ihr Lehramt.

Altes Testament

Die hebräische Bibel (AT) bietet eine Sicht, die sich von der Umwelt Is­raels und den antiken Völkern völlig unterscheidet: Volles Menschsein bedeutet Zuordnung und Gemeinschaft mit dem anderen Geschlecht.[20]

Gott schuf den Menschen als Mann und Frau (Gen 1,27), die einander er­gänzen und die im Bund der Liebe „ein Fleisch“ werden sollen. „Das bibli­sche Menschenbild ist somit heterotrop. Homosexuelle Vergehen werden verurteilt (Lev 18,22; 20,13; Röm 1,24-32; 1 Kor 6,9-10; 1 Tim 1,8-11). Sie ent­sprechen nicht der Schöpfungsordnung.“[21]

Die Geschichte von Sodom in neuerer exegetischer Auffassung kein ein­deutiges Argument für die biblische Verurteilung der Homosexua­lität, da hier auch das Gastrecht verletzt wird – dafür erfolgt die Bestra­fung.[22]

Dass die innige Freundschaft Davids mit Jonathan (1 Sam 18,2-4) einen homosexuellen Charakter gehabt habe, lässt sich weder beweisen noch auch zwingend widerlegen. In der traditionellen kirchlichen Interpreta­tion hat diese Auslegung jedenfalls keine Grundlage. Doch selbst bei Annahme einer homoerotischen oder gar homosexuellen Prägung die­ser Freund­schaft wäre damit keine Billigung von Homosexualität durch die Bibel vor­genommen, da die Heilige Schrift vieles darstellt und be­schreibt, ohne es zugleich sittlich und religiös gutzuheißen.[23]

Das Alte Testament und das Judentum kennen einen Topos, nach dem der sittliche Verfall im Heidentum zurückzuführen ist auf die Leug­nung des einen Gottes. Dies trifft auch auf die sittlich negativ beurteilte praktizierte Homosexualität zu.

Eine wichtige Stelle ist hier Weish 14,26 f, wo es über die heidnische Welt heißt: „Es herrscht Umkehrung der Werte, undankbare Vergeß­lichkeit, Be­fleckung der Seelen, widernatürliche Unzucht, Zerrüttung der Ehen, Ehe­bruch und Zügellosigkeit. Die Verehrung der namenlosen Götzenbilder ist aller Übel Anfang, Ursache und Höhepunkt.“ Die eigentliche Sünde ist also der Abfall von Gott, der alle anderen Übel im Gefolge nach sich zieht, so auch die Verkehrung des Verhaltens im sexuellen Bereich.

Neues Testament

Auf dieser Linie liegt auch der Völkerapostel Paulus, wenn er in Röm 1,26 f die praktizierte Homosexualität als schuldhafte Verirrung beur­teilt, die eine tiefere Ursache hat: „Der schlimme Zustand der Heiden­welt ist Folge ihres Götzendienstes. Weil sie die doxa Gottes mit Göt­zenbildern vertauscht haben, hat dieser bewirkt, dass sie nun bei sich selber Richtung und Ziel im Sexuellen vertauschen.“[24] Es wird beide Male das selbe Verbum „vertauschen“ (allásso) gebraucht. Paulus geht es nicht um psychologische Erklä­rung, wohl aber um Deutung der theologischen Zusammenhänge. Es ist darum nicht möglich, eine Aus­sage über den Einzelfall homosexueller Ver­anlagung hinsichtlich ihrer Ursache zu treffen. Auch ist mit dieser auf die objektiven Zusammen­hänge abzielenden Beurteilung des Apostels die Bewertung subjektiver Schuld bei homosexuellem Tun nicht vorweggenommen.

Von Paulus werden alle nicht zwischen Mann und Frau vollzogenen Geschlechtsakte als „para physin“ (an der Natur vorbei) abgelehnt: „Wie die Menschen mit dem Abrücken von der Erkenntnis des wahren Gottes wenn nicht in Widerspruch zu, so doch neben die Ordnung Gottes bzw. der Schöpfung gerieten, so steht Geschlechtsverkehr von Männern untereinan­der, selbst ein Ergebnis des Abweichens vom einen Gott, im selben Sinne außerhalb dieser Ordnung.“[25]

Wenn heute manche meinen, Paulus habe Homosexualität „nur als frei gewählte Form der Lustbefriedigung, also als Perversion und Sünde“ ab­gelehnt[26], aber nicht jede Form ihrer Aktualisierung, so nimmt diese Interpretation den Paulustext in seiner Aussageabsicht nicht ernst und gelangt dadurch zu einer mit dem heutigen Zeitgeist leichter vereinba­ren Sicht, welche nicht mehr heilsame Provokation bedeutet, sondern nachträgliche Bestätigung dessen, was sich menschlicher Autonomis­mus auch im sexu­ellen Bereich gegenüber dem Gottes Gebot heraus­nimmt. Demgegenüber fasst Korff zusammen, dass für Paulus homo­sexuelles Verhalten „geradezu zum Symbol einer von Gott abgewandten, in sich verkehrten Welt“ gewor­den sei.[27]

Jesus Christus nimmt nicht ausdrücklich Stellung zur Homosexualität. In diesem Zusammenhang ist seine klare und positive Bewertung der Ehe und der darin vollzogenen sexuellen Hingabe von Bedeutung (vgl. Mt 19,3-12). Dies schließt die Anerkennung der gottgewollten Polarität von Mann und Frau ein, zu der eine homosexuelle Haltung und Praxis in Wider­spruch stellt. Indem Jesus die Ehe auf das Geheimnis des Anfangs – den Schöpfungsplan Gottes – zurückführt, zeigt er einschlußweise auch, dass alles, was im Widerspruch zur rechten Sicht der Ehe und ihren aus der ge­genseitigen Liebe und Treue kommenden Vollzug steht, gegen diese Schöpfungsordnung Gottes gerichtet ist. Wer um des Himmelreiches wil­len wie Jesus auf die Ehe verzichtet (Jungfräulichkeit, Zölibat), anerkennt diese doch als hohen Wert und verneint nicht ihre gottgewollte Ordnung sowie die darin vollzogene sexuelle Begegnung von Mann und Frau.

Die in den Lasterkatalogen 1 Kor 6,9 f und 1 Tim 1,8-10 verwendeten Ter­mini „malakoi“ und „arsenokoitai“ lassen sich kaum eindeutig in ihrer ge­nauen Bedeutung bestimmen; die Interpretation in Richtung Homosexua­lität ist aber wahrscheinlich zutreffend.[28]

Auf der Basis der Schrift lässt sich also eine eindeutige Ablehnung homo­sexuellen Verhaltens nachweisen. Zugestanden werden kann, dass über Homosexualität als Neigung noch kaum reflektiert wurde, was aber die biblisch negative Wertung der homosexuellen Akte in ihrer Normativität für die spätere theologische Reflexion nicht aufhebt.

Die sittliche Beurteilung der Homosexualität bei den Kirchenvätern

Die sittliche Bewertung der Homosexualität verbindet in Weiterführung von Röm 1,26 f das von der Stoa entwickelte Naturrechtsparadigma mit einer schöpfungstheologischen Sicht: „Schöpfungsgemäßes Handeln be­deutet secundum naturam vivere. Homosexuelles Handeln ist ein Han­deln contra naturam.“[29]

Justin verurteilt Homosexualität als spezifisch heidnisches Laster.[30] Bei Lac­tantius gilt homosexuelles Tun als besonders schwere Sünde und als Erfin­dung des Teufels.[31]

Cyprian von Karthago verurteilt die homosexuelle Praxis entschieden.[32] Er hält aber im Gegensatz zu Tertullians Rigorismus[33] keine Sünde für unver­gebbar, auch nicht die homosexuelle Abirrung.[34]

Bisweilen findet sich bei Apologeten und Kirchenvätern auch der „Reflex zutiefst sexualitätsfeindlicher Zeitströmungen“.[35] So ansatzweise auch bei Clemens von Alexandrien, der die Lust als legitimen Aspekt der Sexualität auszuklammern scheint und „jede Form der Geschlechtslust, die nicht ihrem einzigen Zweck, der Zeugung, diente, ka­tegorisch“ ablehnt.[36] Bezüg­lich der homosexuellen Akte urteilt er: „Des­halb ist es für uns ohne jeden Zweifel klar, dass man die Unzucht mit Männern und die unfruchtbaren Begattungen und die Päderastie und die von Natur unmöglichen Verbin­dungen der Androgynen vermeiden muss, gehorsam der Natur, die selbst solches durch den Bau der Glieder verbietet, indem sie dem männlichen Geschlecht die Manneskraft verliehen hat, nicht dass es den Samen in sich aufnehme, sondern dass es ihn von sich ergieße.“[37]

Die Synode von Elvira (305) verbot die Rekonziliation von Knabenschändern selbst in der Todesstunde[38]; dagegen wandte sich das Konzil von Nicäa (325).[39]Die Novellen Nr. 77 und 141 des christlichen Kaisers Justinian aus den Jahren 538 bzw. 559 befassen sich mit homosexuellen Vergehen, die aufs schärfste verurteilt werden. Unter anderem heißt es: „Denn wegen solcher Vergehen entstehen Hungersnot, Erdbeben und Pest, und darum ermahnen wir sie, sich der angegebenen unerlaubten Handlungen zu ent­halten, damit sie nicht ihr Seelenheil verlieren.“[40] Von einer solchen pauschalen Feststellung aus, die Justinian in der alttestamentlichen Sodom­erzählung begründet wissen will, war es nicht weit dazu, Sünden­böcke für Naturkatastrophen gerade bei praktizie­renden Homosexuellen zu finden – ein Beispiel für ungerechte Diskriminierung und Verdächtigung, die Homo­sexuellen oft widerfahren ist.

Am umfassendsten wandte sich Johannes Chrysostomos gegen die Homosexualität bei den Heiden, aber auch unter Christen.[41] In seinem Römerbriefkommentar meint er: „Es gibt nichts, was schlimmer wäre als dieser Frevel.“ Als Hauptgrund für die sittliche Verwerflichkeit nennt er die krasse Widernatürlichkeit der Homosexualität. Und er fragt: „Welche Höl­len­strafen werden groß genug sein für solche Men­schen?“[42] Die unmittel­bare Strafe liegt nach seinen Worten bereits in der Sünde selbst, in der Abkehr von der rechten Ordnung, die den Sündern in ihrer Verblen­dung oft gar nicht mehr bewußt ist.[43]

Augustinus betont, „dass Männer beim Geschlechtsverkehr die Rolle des Weibes spielen, ist nicht naturgemäß, sondern widernatürlich.“ Und er ta­delt jene, die im Namen der heidnischen Götter „diese Seuche, dies Verbre­chen, diese Schmach“ sogar „in jenem Kult gewerbsmäßig“ betreiben.[44]

Dieser kurze Überblick zeigt: Es gab bei den Kirchenvätern und kirch­lichen Schriftstellern gerade in Bezug auf die sittliche Wertung der Homosexua­litätzeitbedingte Elemente und leider auch echte Diskriminie­rungen von ho­mosexuellen Menschen. Unbeschadet aller diesbezüg­lichen Trübungen und Verzerrungen hielt sich in der Kirche die von der Offenbarung vorge­gebene Grundlinie durch: Homosexuelles Verhalten ist Ausdruck des Ab­falls von Gott und gegen die Schöpfungsordnung gerichtet. Daher ist es in schwerer Weise ein Verstoß gegen das Gebot Gottes und für einen Christen auf jeden Fall zu meiden.

Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in Kirche und Theologie des Mittelalters

In den mittelalterlichen Bußbüchern wurde homosexuelles Tun unter die schuldhaften sexuellen Verfehlungen gerechnet.[45] Extreme Anschau­ungen – die keineswegs den kirchlichen und theologischen „mainstream“ reprä­sentieren – qualifizierten bereits die ungeordnete Lust als solche als sünd­haft. In dieser Linie gab es keinen Raum für eine adäquate Unterscheidung von homosexueller Neigung und homose­xuellem Tun.

„In den früh- und hochmittelalterlichen Bußbüchern wird die Homosexualität ohne besondere Hervorhebung im Rahmen der sonstigen Sexualdelikte mit verschiedenen Kirchenstrafen belegt. Theologen aus der Zeit des ‚Reformpapsttums’ fordern eine schärfere Strafpraxis (Petrus Damiani).“[46] Dieser Theologe hat in seinem um 1049 verfaßten „Liber Gomorrhianus“ die homosexuelle Betätigung auf schärfste verurteilt.[47] Im Hintergrund stan­den konkrete Vorkommnisse auch innerhalb des Klerus, gegen die sich Petrus Damiani wenden musste. Homosexualität sah er als Bedrohung nicht nur für die Kirche, sondern auch für die Ge­sellschaft. Die „von Petrus geprägten Metaphern (Krebsgeschwür, Gift, Virus)“ übten „großen Einfluß auf die Perhorreszierung der Gleichge­schlechtlichkeit im gesamten Mittel­alter“ aus.[48]

Im 3. Laterankonzil (1179) wurde angeordnet, als homosexuell über­führte Kleriker zu degradieren sowie Laien aus der Kirchengemein­schaft auszu­schließen.[49]

Nach Thomas von Aquin zählt Homosexualität zu den widernatürlichen Unzuchtssünden („vitium contra naturam“). Er nimmt eine zweifache Einteilung der Unzuchtssünden („luxuria“) vor: Es gibt solche, die der rechten Vernunft („ratio recta“) entgegenstehen, und es gibt andere, die darüber hinaus auch noch direkt „gegen die natürliche Ordnung des sexuellen Aktes“ gerichtet sind, wie sie dem Menschen entspricht.

Zu diesem „vitium contra naturam“ zählt er dann wiederum vier Gruppen: Jemand sucht „ohne sexuelle Vereinigung um der Lust willen“ den Orgasmus (= Selbstbefriedigung); jemand bedient sich einer „Sache nicht derselben Art“ für den geschlechtlichen Vollzug (= Bestialität); jemand vollzieht den „Beischlaf mit dem nicht gebührenden Geschlecht“ (= Homose­xualität); jemand beachtet „nicht die natürliche Art und Weise des Beischlafs“, entweder in Hinsicht auf ein „ungebührliches Mittel“ oder im Hinblick auf „andere scheußliche und bestialische Weisen des sexuellen Vollzugs“ (z.B. Anal- und Oralverkehr).[50]

Der Aquinate fragt nach der objektiven Schwere der Sünden gegen die Natur, zu denen die schon erwähnten vier Gruppen zählen. Seine Auf­fas­sung ist, dass diese Sünden innerhalb der Unzuchtssünden von der Sache her die schwersten sind, da der Mensch dabei das übertritt, „was gemäß der Natur bezüglich des geschlechtlichen Vollzugs festgelegt ist“ („quod est secundum naturam determinatum circa usum venereo­rum“).[51] Eine Aus­sage über die Schwere der Schuld im Einzelfall macht er dabei nicht, da für Thomas von Aquin feststeht, dass zur subjektiven Anrechenbarkeit einer Schuld als schwer die bewusste und freiwillige Zustimmung zur Übertretung des Gebotes Gottes in einer wichtigen Sache gegeben sein müssen.

Über die generelle Entwicklung urteilt Hergemöller: In der theologi­schen und kirchenrechtlichen Diskussion des späten Mittelalters könne „ein Trend zur Aufwertung der ‚sodomitischen Sünde’  als schlimmste aller Unzuchtssünden, ja als die größte aller Verfehlungen überhaupt, beobach­tet werden. Sodomie wird seit dem 13. Jahrhundert als Angriff auf die von Gott geschaffene Naturordnung, auf die Heiligkeit des Ehebandes und auf die Grundlagen von Staat und Gesellschaft unter Androhung der Höchststrafe verfolgt“.[52]

Im weltlichen Bereich erfolgte in (straf-)rechtlicher Hinsicht eine Kriminalisierung der Homosexualität. Als Beispiel dafür kann die Peinliche Gerichtsordnung von 1532 genannt werden, die jenen die Verbrennung androhte, die gleichgeschlechtliche Unzucht trieben (Art. 116).[53] „Insge­samt er­gibt sich der Eindruck, dass Verstümmelungs-, Ehren-, Geld- und Exilstrafen (insbesondere für Minderjährige und passive Partner) häufiger ver­hängt wurden als Todesurteile. In Venedig wurden z.B. im 15. Jh. ca. 70 öffentliche Hinrichtungen vollzogen (meist Feuertod bzw. Enthauptung mit anschließender Verbrennung). Die Todesstrafe für Frauen wegen analoger Delikte konnte für die Zeit des Mittelalters bis­lang nicht nachgewiesen werden.“[54]

Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in Kirche und Theologie der Neuzeit

Ökumenisch bedeutsam ist die Einschätzung der Homosexualität und ihrer Akte bei Martin Luther. Während er in seinem Kommentar zum Römerbrief die Homosexualität als sittliche Abirrung der Menschen infolge ihres Gottesverlustes nur en passant zur Sprache bringt, da er hier die Selbstbefrie­digung einbezieht[55], zeigt er in seinem Traktat vom ehelichen Leben die Ehe als gottgewolltes und in der Schöpfungsordnung begründetes Heilmittel gegen jede Art von sexueller Zügellosigkeit und Perversion auf, wie sie nach seiner Auffassung auch die homosexuellen Akte darstellen.[56] Am deutlichsten wird der Reformator in seiner Vorle­sung zum Buch Genesis: Das homosexuelle Ansinnen der Bewohner Sodomas wertet er als „contra naturam“ sowie als „perversitas“. Ihre eigentliche Wurzel habe diese Verkehrung in der Anstiftung des Teufels.[57] Damit fällt er ein klares Urteil, das der Wertung katholischer Theo­logen seiner Zeit in nichts nachsteht.

Als exemplarischer Vertreter der katholischen Moral der Neuzeit soll der heilige Alfons von Liguori angeführt werden. Seine Moraltheologie ist am Evangelium orientiert, bedient sich aber auch der rechtlich-kasuistischen Kategorien seiner Zeit. Nach seiner Auffassung besteht die besondere Hässlichkeit („deformitas“) der Sodomie im Verkehr mit dem ungebührenden Geschlecht. Es bestehe ein Unterschied in der sittlichen Bewertung, je nachdem jemand dabei die aktive oder passive Rolle übernommen habe.[58] In bezug auf die Straffolgen der Sodomie über­rascht folgender Satz: „Quoad poenas sodomitarum, si sint laici, damnantur morte, et com­bustione.“[59] Heißt das, dass Alfons hier nicht nur die gesetzliche Regelung seiner Zeit referiert, sondern die Todesstrafe bei Sodomie sogar befürwortet? Sofern dies zutrifft, ist er hier beeinflußt von einer rigoristischen Zeitströmung in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. Für Kle­riker allerdings treten andere Strafen ein (wie Amtsverlust etc.). Im Übri­gen fällt gerade bezüglich der Behandlung des 6. Gebotes die kasuistische Sichtweise auf, die aus heutiger Sicht in manchen Bereichen skrupelhaft anmutet.[60]

Dominicus Prümmer (+ 1931) gehört zur jüngsten Vergangenheit. Er anerkennt, dass es „sexuelle Perversion“ („perversio sexualis“) in der Weise gibt, dass jemand ein ungestümes sexuelles Verlangen in Bezug auf eine Person desselben Geschlechtes hat („appetitus sexualis valde vehemens in personam eiusdem sexus“).  Eine solche Perversion sei bisweilen gleichsam angeboren („quasi innata“), manchmal durch sexuell zügellose Akte er­worben („acquisita actibus valde libidinosis“). Hier könne die sittliche Ver­antwortung gemindert sein. Deren völlige Auf­hebung zieht er kaum in Erwägung: Weil der menschliche Geist über­aus selten durch eine derartige sexuelle Perversion in völlige Verwir­rung gerate, würden die von der sexuellen Begierde initiierten Akte dem Handelnden prinzipiell angerech­net.[61]

An der grundsätzlichen Auffassung der katholischen Kirche bezüglich der sittlichen Verwerflichkeit homosexueller Akte hat sich in der Neuzeit nichts geändert, obwohl die Kirche ihren gesellschaftlichen Rückhalt vielfach verlor und darum mitunter zu einem einsamen Zeugnis der von ihr vertretenen Wahrheit in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre aufgerufen war.

Gesellschaftlich kann der Weg der Bewertung von Homosexualität und ihrer Akte in der Neuzeit so skizziert werden: Homosexualität wurde von einem Vergehen bzw. Verbrechen zu einer privaten Sünde, dann zu einer Krankheit, schließlich zu einer tolerierten und heute zu einer als gleichwertig mit der Heterosexualität anerkannten Lebensform. Diesem Wandel hat sich die Kirche allerdings nicht in der von vielen erwarteten Weise angeschlossen, was ihr nicht selten Widerspruch einbringt.

Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in Kirche und Theologie der Gegenwart

Nicht zuletzt aufgrund des Beitrags der Humanwissenschaften hat sich eine Unterscheidung zwischen homosexueller Ausrichtung[62], homose­xuel­lem Verhalten und homosexueller Identität als hilfreich erwiesen. Hinsichtlich des verantwortlichen Umgangs von Christen mit einer homosexu­ellen Neigung gebe es zwei Lösungswege, meint W. Korff: Ent­weder den „Weg des Verzichts auf sexuelle Betätigung bei gleichzeitiger Sublimierung des geschlechtlichen Antriebslebens im Rahmen eines individuell und sozial produktiven Lebensentwurfs“ oder den „Weg der Integration der homosexuellen Orientierung und des daraus fließenden Verhaltens in eine auf Dauer ausgerichtete homosexuelle Partnerschaft“.[63] Er meint dann, eine „undifferenzierte und grundsätzliche Verwerfung homosexuellen Verhaltens erscheint aber besonders dort problematisch, wo sich die Betroffenen nicht nur keinerlei strafrechtlicher Verfehlungen schuldig machen ..., sondern umgekehrt ihre Homosexualität in eine dauerhafte, auf personale Bindung gerichtete partnerschaftliche Beziehung integrieren.“[64]

Dieses Beispiel, das sich leicht durch viele andere ergänzen ließe, zeigt, dass selbst innerhalb der katholischen Theologie die Beurteilung von Ho­mosexualität als ungeordnete Neigung und die sittliche Wertung homose­xueller Akte als in sich schlecht, wie sie vom Lehramt der katholischen Kir­che in Konsens mit Bibel und Tradition vorgenommen wird, nicht mehr auf ungeteilte Zustimmung stößt. Was ist in den letz­ten Jahren geschehen, was hat zu dieser Entwicklung geführt?

Zur so genannten „Entpathologisierung“ der Homosexualität

Längst wird es in einschlägigen Kreisen nicht mehr als Fortschritt für eine angemessene Beurteilung individueller Verantwortlichkeit angese­hen, ho­mosexuelle Neigung in bestimmtem Ausmaß als unfreiwillig zu beurteilen und sie in eine Reihe mit anderen Abweichungen von der rechten Norm zu stellen oder als eine Form krankhafter Prägung der Persönlichkeit zu wer­ten. 1973 beschloss die „American Psychiatric Association“, die Homosexualität als solche zu entpathologisieren und aus dem „Diagnostic and Sta­tistical Manual of Mental Disorders“ (DSM) zu streichen.[65]

Die Herausnahme von Homosexualität aus dem Verzeichnis krankhafter Erscheinungen verleitet zur Annahme, es handle sich dabei um eine völlig normale, der heterosexuellen Orientierung durchaus gleichwer­tige Form menschlicher Sexualität. Mitunter wird impliziert, die Zu­schreibung einer Krankheit sei per se eine Diskriminierung der Person. In dieser Weise setzt Rauchfleisch einfach voraus, dass eine „stark pathologisierende“ Sicht der Homosexualität zugleich eine „diskrimi­nierende“ Sicht sei.[66] Homosexuelle „Orientierung“ finde „schon im Ver­lauf der Kindheit und Jugend ihre de­finitive Ausgestaltung“. Daher sei Therapie nicht nur unmöglich, „sondern geradezu antitherapeutisch und inhuman“, da sie für die Klienten „zu einer Verleugnung und einem Vorbeileben an ihrer wahren Identität“ führe. Homosexuelle Menschen seien oft Opfer von Gewalt, in offener oder sub­tiler Form, auch „durch soziale Ausgrenzungen, Pathologisierungen ihrer Orientie­rung mittels medizinischer und psychologischer Theorien und nicht zuletzt auch durch offizielle kirchliche Verlautbarungen.“[67]

Angefragt werden soll, ob die Neubewertung der Homosexualität auf­grund ideologischer Vorentscheidungen oder gemäß medizinisch-thera­peutischen Kriterien erfolgt ist. Die Antwort darauf können allerdings nicht Theologie und Kirche geben. Diese Aufgabe muss der psy­chiatrischen Wissenschaft zugewiesen werden.[68]

Aufwertung der Homosexualität als der Heterosexualität gleichwer­tige Schöpfungsvariante?

Die Stoßrichtung jener Theologen, die eine Neubewertung der Homosexualität vornehmen und dies auch von der Kirche einfordern, ist klar. Es geht um nichts Geringeres als um eine Anerkennung homo­sexueller Praxis als legitime Variante von Schöpfungserfahrung.[69]

So sehen manche nur mehr ein Defizit bei homosexueller Praxis als gegeben an: die Unmöglichkeit, Leben weiterzugeben. „Den Fortfall der geschlechtlichen Ergänzung sieht man offenbar kompensiert durch die Möglichkeit personaler Partnerschaft.“[70] Das Verbot homosexueller Akte wird nur mehr als rein kirchliche Verbotsnorm interpretiert, deren Übertretung in der Sache nicht schwer zu gewichten wäre.[71] Ausnah­men gemäß dem Spruch des individuellen Gewissens seien legitim. Die Kirche müsse dies respektieren. Damit wird die Frage objektiver Normativität elegant umschifft.

Auf diese Weise ist eine Kehrtwendung von der biblischen, patristischen und theologischen Tradition hin zu einer dem momentanen Zeit­geist fol­genden Sicht vollzogen.

Eheschließung für Homosexuelle?

Der kirchliche und kirchenrechtliche Standpunkt ist klar: „Nach herr­schender Lehre und Rechtsprechung sind Männer und Frauen mit ent­schiedener homosexueller Neigung zur heterosexuellen Ehe in der Re­gel unfähig (c. 1095 n. 3). Eine ‚Ehe’ zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist kirchenrechtlich unmöglich.“[72]

Das genügt vielen allerdings nicht. Wenigstens für den gesellschaftlichen Bereich fordern sie eine Art von „Homosexuellen-Ehe“ als institutionelles Äquivalent der Homosexualität.[73]

In diesem Sinn existiert auch eine Resolution des Europäischen Parlaments vom 8.2.1994 für eine gesetzliche Ermöglichung der zivilen „Eheschließung“ für homosexuelle Paare. Wenn aktuelle politische Ent­wicklungen in bestimmten Staaten analysiert werden, dann zeigt sich, dass zumindest die Bestrebungen stark sind, dies auch zu realisieren. Diese Bestre­bungen hat die Kongregation für die Glaubenslehre zum Anlass genom­men, in einem eigenen Schreiben darauf hinzuweisen, dass eine derartige institutionelle Aufwertung homosexueller Beziehungen naturrechtlichen Prinzipien, aber auch der Offenbarung widerspricht, ja in Wahrheit eine Diskriminierung gegenüber der Ehe zwischen Mann und Frau darstellt.[74]

Theologische Klärungen

Die homosexuelle Neigung ist nicht als der heterosexuellen Ausrichtung gleichwertig anzusehen. „So wenig es eine Diskriminierung der Person geben darf, so wenig darf man andererseits den Mangel übersehen, den die Person mit der homosexuellen Ausrichtung und Orientierung erlei­det.“[75] Vor allem die Bedeutung, die der Weitergabe des Lebens zu­kommt, aber auch die der leiblichen und affektiven Ergänzung von Mann und Frau sprechen gegen eine Gleichwertigkeit. Es ist sogar nach Auffassung Grün­dels „nicht zu erwarten, dass der Homosexualität die gleiche Wertschätzung eingeräumt wird wie der Heterosexualität; geht man von dem zeichenhaften Charakter der Leiblichkeit der sexuellen Begegnung aus, so behält eben doch die Homosexualität die Eigenart einer Anomalie.“[76]

Jene Argumente, die sogar eine sittliche Anerkennung homosexueller Akte fordern, erweisen sich als nicht stichhaltig:

-          Homosexualität sei eine gleichwertige Variante der Natur. Man müsse daher der Natur gemäß handeln dürfen. Hier wird die faktische von der normativen Natur nicht unterschieden. „Als Norm kann vielmehr immer nur die Natur in ihrer Finalität gelten: Es ist so zu handeln, dass die in der Natur liegenden Zwecke realisiert werden.“[77]

-          Der Homosexuelle dürfe sein eben so geprägtes Wesen nicht ver­stüm­meln. Als Antwort darauf könnte auf Mk 9,43 verwiesen wer­den, wo Jesus Christus sehr wohl Opfer verlangt für jene, die in seine Nachfolge eintreten, was für Außenstehende sogar den Charakter scheinbarer Selbstverstümmelung haben kann.

-          Nicht jeder eheliche Akt diene dem Leben. So könnten auch homose­xu­elle Akte berechtigt sein. Doch ist hier festzustellen, dass die Ehe in ihrer Gesamtheit auf die Weitergabe des Lebens ausgerichtet ist, worin sich die „Fleischwerdung“ der Liebe vollendet. Je­der sexuelle Einzelakt ist vom Menschen für das Leben offen zu hal­ten. Wenn es auch aufgrund biologischer Gründe unfruchtbare Ehen gibt, so ist doch die sexuelle Gemeinschaft von Mann und Frau an sich auf Fruchtbarkeit hingeordnet und dafür offen. Bei homosexuellen Akten fällt diese Of­fenheit aufgrund natürlicher Grenzen von vornherein weg. Somit sind diese sittlich nicht positiv zu werten.

-          Homosexuelle Akte seien Ausdruck der Liebe zwischen gleichge­schlechtlich empfindenden Menschen. Dem steht entgegen, dass die Sprache des Leibes keine willkürliche ist und daher die Frage zu stellen ist, ob homosexuelle Akte überhaupt zum Ausdruck perso­naler Liebe werden können.

-          Der Mensch mit homosexuellen Neigungen könne eben nicht anders, als sich homosexuell zu verhalten. Hier wird von Ausnahmen auf die Regel geschlossen. Doch selbst da, wo persönliche Schuld fehlt oder gemindert ist, bleibt die objektive Unrichtigkeit homosexueller Akte bestehen.

-          Man müsse Homosexuellen mit Barmherzigkeit begegnen und dürfe daher ihr Tun nicht verbieten. Doch kann es gerade ein Zeichen von Barmherzigkeit sein, Menschen auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens hinzuweisen, auch im Bereich des Sexuellen und seiner Voll­züge!

Zusammenfassung und Wertung

Die kirchliche Wertung der Homosexualität hat sich im Wesentlichen nicht verändert. Dennoch ist eine Entwicklung festzustellen. So lässt sich das Er­gebnis wie folgt zusammenfassen:

-          Unverrückbar ist das Urteil, dass Homosexualität nicht der Schöpfungsordnung entspricht und dass homosexuelles Handeln objektiv sündhaft ist. Homosexualität ist eine Anomalie und keine Variante der Schöpfung, die zwar weniger wertvoll, aber immer noch gut wäre. Diese Wertung ist das Kernstück der lehramtlichen Texte zum Thema.[78]

-          Vor allem auch aufgrund humanwissenschaftlicher Erkenntnisse gibt es heute keinen Moraltheologen mehr, der Homosexualität schlechthin als die „Sünde aller Sünden“ werten würde. Es gibt eine Reihe von Sünden, die objektiv viel schlimmer sind als homosexu­elle Beziehungen.

-          Auch die subjektive Verantwortung wird viel vorsichtiger abzuwä­gen sein als dies früher der Fall war, unter anderem in Hinblick auf die heute deutlichere Unterscheidung zwischen unfreiwilliger Neigung und in Freiheit vollzogenem sittlich-bewussten Handeln.

-          Klarer ist auch geworden, dass es eine wichtige Unterscheidung zwi­schen dem Rechtsbereich und der Ebene des moralischen Ver­haltens gibt. Der Staat soll durch das Gesetz jene Werte schützen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung garantieren und die Funda­mente der Gesellschaft betreffen. Er kann aber nur jene Übertretungen sittlicher Gebote unter Strafe stellen, die zugleich eine Schädigung der Werte des Gemeinwohls sowie der personalen Würde anderer Men­schen bedeuten. Für homosexuelle Akte Erwachsener trifft dies im Allgemeinen nicht zu, außer diese sind mit der Verführung Minderjähriger verbunden oder sie ge­schehen unter dem Einfluss von Furcht und Gewalt bzw. erregen öffentliches Ärgernis.

-          Strafrechtliche Exzesse früherer Zeiten und in anderen Kulturräumen sind für den heutigen Betrachter unverständlich. Wenn es so etwas wie eine „Entschuldigung“ für Unrecht gibt, das Vorgänger in (staatlichen und kirchlichen) Amtspositionen begangen haben, ist eine solche gewiss auch Homosexuellen gegenüber angebracht. Mit einer moralischen Anerkennung der Homosexualität an sich hat dies allerdings nichts zu tun.

Für einen Beobachter von außen mag die Haltung der Kirche zu restriktiv und zu negativ erscheinen. Es kann hilfreich sein festzustellen, dass es nicht um Verbote an sich geht, sondern dass gerade auch die negativen Gebote des Sittengesetzes immer den Sinn haben, positive Werte zu schützen und zu fördern. Was hier auf dem Spiel steht, ist nichts anderes als die rechte Ordnung der menschlichen Sexualität als Ausdruck der Liebe von Mann und Frau und damit auch die gottge­wollte Institution der Ehe als Grundlage von Familie, Gesellschaft und Kirche. Für die Verteidigung die­ser unersetzbaren Werte wird es sich daher mit Sicherheit lohnen, auch manchen Widerspruch auf sich zu nehmen!

Quellen

- Kirchenväter und Theologen

Alfons von Liguori, Homo Apostolicus (= Istruzione e pratica pei con­fessori), in: Opere di S. Alfonso Maria de Liguori, Vol. IX, Torino 1880, online unter 
http://www.intratext.com/X/LATSA0042B.HTM

Aurelius Augustinus, De civitate Dei, in: PL 41,13-804; dt.: Vom Gottes­staat, 2 Bde, München 19852

Clemens von Alexandrien, Der Erzieher. Buch II-III, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Zweite Reihe, Bd VIII, München 1934, 
engl.: http://newadvent.org/fathers/0209.htm

Cyprian von Karthago, An Donatus, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 34, Kempten-München 1918, 39-55

Cyprian von Karthago, Briefe, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 60, Kempten-München 1928

Johannes Chrysostomus, Kommentar zum Römerbrief, 5. Homilie, dt. in: Bib­liothek der Kirchenväter, Des heiligen Kirchenlehrers Johannes Chryso­stomus ausgewählte Schriften. Aus dem Griechischen übersetzt, V. Band, München-Kempten 1922, 51-60; englisch online: http://www.ccel.org/fathers2/NPNF1-11/npnf1-11-68.htm

Johannes Chrysostomos, Adversus oppugnatores vitae monasticae, 3,8, in: PG 47, 360-362; 
englisch: http://www.fordham.edu/halsall/pwh/chrysos-opp3.html

Justin der Märtyrer, Dialog mit dem Juden Tryphon, dt. in: Bibliothek der Kir­chenväter, Bd 33, München-Kempten o.J., 1-231

Lactantius, Divinae institutiones, in: PL 7, 111-822, bes. lib VI, cap. 23; 
engl./lat.: 
http://www.newadvent.org/fathers/07016.htm

Martin Luther, Vorlesung zum Römerbrief, 1515/1516

Martin Luther, Traktat vom ehelichen Leben, 1522

Martin Luther, Vorlesung zum Buch Genesis, 1535-1545

Petrus Damianus, Liber Gomorrhianus, in: PL 145, 159-90; neu editiert in den Monumenta Germaniae Historica; Einleitung unter 
http://www.fordham.edu/halsall/source/homo-damian1.html

Tertullian, De corona, dt. „Vom Kranze des Soldaten“, in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 24, München-Kempten o.J., 230-263

Thomas von Aquin, Summa theologica, Taurini 1922, abgekürzt mit S.Th.

- Kirchliches Lehramt

Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zu einigen Fragen der Se­xualethik „Persona humana“ vom 29. Dezember 1975 (Verlautbarun­gen des Apostolischen Stuhls, Nr. 1) , lat. in: AAS 68 (1976) 77-96

Kongregation für das katholische Bildungswesen, Orientierung zur Erzie­hung in der menschlichen Liebe. Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung, 1. November 1983, online unterhttp://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccatheduc/documents/rc_con_ccatheduc_doc_19831101_sexual-education_ge.html

Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholi­schen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen „Homose­xualita­tis Problema“, 1. Oktober 1986, lat. in: AAS 79             (1987) 543-554      , 
online unter: http://www.nuntiatur.at/doku/Glaubenslehre.htm#Kongr

Kongregation für die Glaubenslehre, Verantwortung für die öffentliche Moral. Anmerkungen zur gesetzli­chen Nicht-Diskriminierung von Homosexuel­len, Orig. engl. in O.R. 24.7.92; dt. in: O.R. dt., 14.08.1992, N. 33/34, S. 2, 
online unter: http://www.nuntiatur.at/doku/Glaubenslehre.htm#Moral

Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Per­sonen, 03.06.2003, online unterhttp://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20030731_homosexual-unions_ge.html

Katechismus der Katholischen Kirche (= KKK), 1992/93, franz. Paris 1992, dt. München u.a. 1993; Neuübersetzung aufgrund der Editio ty­pica Latina, München u.a. 2003; lat.: Catechismus Catholicae Ecclesiae, Città del Vati­cano 1997

Literatur

G. Bier, Homosexualität, IV. Rechtlich bzw. kirchenrechtlich, in: LThK3, Bd 5, 259,
online unter http://www.dominikaner.de/hsx/artlthk.htm#recht

G. Bleibtreu-Ehrenberg, Tabu Homosexualität. Die Geschichte eines Vor­urteils, Frankfurt/Main 1978

D. L. Boyd, Disrupting the Norm: Sodomy, Culture, and the Male Body in Peter Damian's Liber Gomorrhianus,
online unter 
http://www.luc.edu/publications/medieval/vol11/11ch5.html

P. Brown, Die Keuschheit der Engel. Sexuelle Entsagung, Askese und Kör­perlichkeit im frühen Christentum, München 1994, engl.: The Body and So­ciety. Men, Women and Sexual Renunciation in Early Christian­ity, New York 1988

M. Dannecker, Homosexualität. 1. Zum Problemstand, in: W. Korff u.a. (Hg.), Lexikon der Bioethik, Gütersloh 1998, Bd 2, 224-227

C. H. Fleischer, Homosexualität. III. Islamischer Bereich, in: Lexikon des Mittelalters, Bd 5, 115

B. Fraling, Sexualethik. Ein Versuch aus christlicher Sicht. Paderborn u.a. 1995

J. Gründel, Homosexualität. I. Ethisch-moraltheologisch, in: Staatslexi­kon7, Bd 3, 3 f

J. Gründel, Sexualmoral, in: Sacramentum mundi, Bd IV, 526-541

B.-U. Hergemöller, Einführung in die Historiographie der Homosexua­litä­ten (Historische Einführungen, Bd 5), Tübingen 1999

B.-U. Hergemöller, Homosexualität. I. Westlicher Bereich, in: Lexikon des Mittelalters, Bd 5, 113 f

K. Hoheisel, Homosexualität, in: E. Dassmann (Hg.), Reallexikon für Antike und Christentum, Bd XVI, Stuttgart 1994, 290-363

A. Holderegger, Homosexualität. 3. Ethisch, in: W. Korff u.a. (Hg.), Le­xikon der Bioethik, Gütersloh 1998, Bd 2, 228-230

W. Korff, Homosexualität, III. Theologisch-ethisch, in: LThK3, Bd 5, 255-259,
online unter http://www.dominikaner.de/hsx/artlthk.htm

A. Laun (Hg.), Homosexualität aus katholischer Sicht, Eichstätt 2001

M. Lütz, Wenig wirklich gesichertes Wissen. Kirche und Homosexuali­tät, in: Deutsche Tagespost, 19.09.2000, 12

A. Niedermeyer, Handbuch der speziellen Pastoralmedizin, Bd 1, Wien 1953

D. M. Prümmer, Vademecum theologiae moralis in usum examinando­rum et confessariorum, Friburgi 1921

U. Rauchfleisch, Homosexualität. I. Anthropologisch. II. Soziologisch, in: LThK3, Bd 5, 254 f, online unter http://www.dominikaner.de/hsx/artlthk.htm 

H. Schlier, Der Römerbrief (Herders Theologischer Kommentar zum Neuen Testament, hg. v. A. Wikenhauser, A. Vögtle, R. Schnackenburg, Bd 6), Freiburg-Basel-Wien 19873

R. Schnackenburg, Die sittliche Botschaft des Neuen Testamentes. Völ­lige Neubearbeitung (Herders Theologischer Kommentar zum Neuen Testa­ment, hg. v. A. Wikenhauser, A. Vögtle, R. Schnackenburg, Supp­lement­band I+II), Bd 1: Von Jesus zur Urkirche, Bd 2: Die urchristlichen Verkün­diger, Freiburg-Basel-Wien, Bd 1: 1986, Bd 2: 1988

F.-C. Schroeder, Homosexualität. 2. Rechtlich, in: W. Korff u.a. (Hg.), Lexi­kon der Bioethik, Gütersloh 1998, Bd 2, 227 f

M. Steinhäuser, Homosexualität als Schöpfungserfahrung. Ein Beitrag zur theologischen Urteilsbegründung, Stuttgart 1998

H. Weber, Spezielle Moraltheologie. Grundfragen des christlichen Le­bens, Graz-Wien-Köln 1999



[1] Der für diese Publikation aktualisierte Beitrag geht zurück auf einen Vortrag bei der Studienta­gung „Homosexualität und Kirche“ in Salzburg vom 04.-06.09.2000 und erschien erstmals in: Laun (Hg.), Homosexualität, 161-178.

[2] Der Terminus „Homosexualität“ wurde erst im Jahre 1869 vom ungarischen Schriftsteller Kert­beny alias Benkert geprägt (vgl. Hoheisel, Homosexualität, 291). Mitunter erfolgt eine Abgren­zung zu Homoerotik und Homophilie, welche dann nur die besondere gleichgeschlechtliche Nei­gung und Empfindung bezeichnet, gleichgeschlechtliche Akte aber ausschließt. Auch behandeln viele das Phänomen der lesbischen Sexualität in eigener Weise, was hier allerdings – ohne die spezifischen Differenzen zu leugnen – unter dem Gesamtbegriff „Homosexualität“ zusammenge­faßt werden soll.

[3] Ein Kernsatz lautet: „Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet, hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind’ (KKK 2357, mit Berufung auf „Persona humana“, Nr. 8). In der neuen deutschen Fassung, welche der für authentisch erklärten lateinischen Fassung des KKK folgt, heißt es in Nr. 2358, dass die homosexuelle Neigung „objektiv ungeordnet“ ist („obiective inordinata“).

[4] Vgl. z.B. Niedermeyer, Handbuch, Bd 1, 258.

[5] Nach H. Weber (Moraltheologie, 201, Anm. 521) gibt es bisher „noch keine Gesamt­geschichte der christlichen Sexualethik“, wohl aber Monographien zur historischen Entwicklung von Einzelfra­gen.

[6] Holderegger, Homosexualität, 228; ähnlich Hoheisel, Homosexualität, 290.

[7] Gründel, Homosexualität, 3.

[8] Hoheisel, Homosexualität, 291.

[9] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 293 f.

[10] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 294-296.

[11] Hoheisel, Homosexualität, 298.

[12] Hoheisel, Homosexualität, 301, der A. Winterling zitiert.

[13] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 307.

[14] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 308.

[15] Hoheisel, Homosexualität, 310.

[16] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 313. „In puncto Homosexualität ist alles erlaubt – aber nur mit Skla­ven“, urteilt Bleibtreu-Ehrenberg (Tabu 184) über die römischen Anschauungen. Brown (Keuschheit, 44) präzisiert: „Was streng verurteilt wurde, war die Tatsache, dass manche Männer in Verfolgung ihrer Lust den Wunsch entwickelten, die weibliche Rolle zu spielen, indem sie sich von ihren Liebhabern penetrieren ließen: Ein solches Verhalten stellte die Ärzte vor ein Rätsel und war für die meisten Leute schockierend.“

[17] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 321 ff.

[18] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 355 ff.

[19] Vgl. Fleischer, Homosexualität, 115.

[20] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 327.

[21] Gründel, Homosexualität, 3.

[22] Gen 19,1-11. Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 329 f. „Der Sache nach könnte ... eine Strafvergewalti­gung zur Bestätigung der geltenden Rangordnung vorliegen.“ – Ebd., 331.

[23] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 331 f.

[24] Weber, Moraltheologie, 294.

[25] Hoheisel, Homosexualität, 338.

[26] Hoheisel, Homosexualität, 339. Gründel (Sexualmoral, 539) relativiert die Sicht des Paulus: „Sicher­lich hat Paulus die Homosexualität als Symptom menschl. Ursünde ver­worfen, entspre­chend seiner zeitgenössischen Wertung der Päderastie als Zeichen der Verworfenheit und Deka­denz.“ Oder in anderer Version (Gründel, Homosexualität, 3): „Aus Röm 1,24-27 kann keine kon­krete Anweisung zur Beurteilung der Homosexualität entnommen werden. Diese Stelle deutet vielmehr an, dass die Abkehr von Gott negative Auswirkungen hat auf das Zusammenleben der Menschen.“ Bei Holder­egger (Homosexualität, 229) findet sich sogar eine gewisse Umdeutung von Röm 1,26 f: „Homosexualität als Ausrichtung auf das gleiche Geschlecht ist hier nicht im Blick, sondern offensichtlich eine entehrende und instrumentalisierende homosexuelle Praxis von Menschen, von denen angenommen wird, sie könnten durchaus auf das andere Geschlecht hin bezogen leben. Nicht Homosexualität als gleichgeschlechtliche Beziehung, sondern Homosexua­lität als eine Form der Lustbefriedigung wird abgelehnt.“

[27] Korff, Homosexualität, 256; vgl. auch Schlier, Römerbrief, 59-62; Schnackenburg, Botschaft, Bd 1, 240 f.

[28] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 339 f.

[29] Holderegger, Homosexualität, 229.

[30] Justin, Dialog mit dem Juden Tryphon, 95,1.

[31] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 346 mit Hinweis auf Lactantius, Divinae institutiones VI,23,8.

[32] Vgl. Cyprian, An Donatus, 8 f.

[33] Siehe z.B. Tertullian, De corona 6,2 (aus der montanistischen Zeit).

[34] Vgl. Cyprian, Briefe 59, 13 f; 64, 5. Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 345.

[35] Hoheisel, Homosexualität, 342. Im Grundsätzlichen erfolgt bei Clemens von Alexandrien bereits eine gegenläufige Wertung. Trotz seiner bisweilen rigoros erscheinenden Einzelweisungen zeigt er auf, dass die Ehe und die mit ihr verbundene Sexualität eine wahre christliche Berufung dar­stellen. Vgl. dazu Brown, Keuschheit, 137-154.

[36] Hoheisel, Homosexualität, 348. „Wenn man aber geschlechtlich verkehrt, ohne Kinder erzeugen zu wollen, so heißt das gegen die Natur freveln“ (Clemens von Alexandrien, Der Erzieher, II 95,3). „Denn die bloße Lust ist, auch wenn sie in der Ehe gewonnen wird, gesetzwidrig und ungerecht und unvernünftig“ (ebd., II 92,2).

[37] Clemens, Der Erzieher, II 87,3.

[38] Synode von Elvira, can. 71: „Päderasten werden auch auf dem Totenbette nicht mehr zur Commu­nion zugelassen.“ Zitiert nach Bleibtreu-Ehrenberg, Tabu, 204.

[39] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 356 f.

[40] Justinian, Novelle, Nr. 77, dt. bei Bleibtreu-Ehrenberg, Tabu, 192.

[41] Vgl. Hoheisel, Homosexualität, 351 f. Gerade im Werk „Adversus oppugnatores vitae monasti­cae“ 3,8 schildert Johannes Chrysostomos den diesbezüglichen Verfall der Sitten auch bei Chri­sten.

[42] Johannes Chrysostomos, Kommentar zum Römerbrief, Homilie V 3.

[43] Johannes Chrysostomos, Kommentar zum Römerbrief, Homilie V 2.

[44] Augustinus, De civitate Dei, lib. VI, c.8.

[45] Eine detaillierte Zusammenfassung über kanonische Strafbestimmungen bei homo­sexuellen Hand­lungen bietet Bleibtreu-Ehrenberg (Tabu, 209-218). Besonderes Augen­merk widmet sie den Pseudo-Kapitularen des Benedictus Levita (ca. 848-850), welche ausgerechnet in der praktizierten Homosexualität die Ursache für Naturkatastrophen, Kriege und politische Niederlagen (!) sahen und sogar die Todesstrafe durch Verbrennen für derartige Vergehen anführten (vgl. ebd., 218-231). Über die Tragweite dieser Aussagen und die praktische Anwendung dieser Bestimmungen gibt es unter den Forschern keinen Konsens. Bleibtreu-Ehrenberg wertet die besonders in den späteren Hexenprozessen erfolgte Verbindung von Sodomie mit Hexerei als direkte Folge dieser Kapitularen (vgl. ebd., 253-296, bes. 283). Ungeachtet der tatsächlichen praktischen Auswirkun­gen sind derartige Wertungen und Strafmaßnahmen wie in den Pseudo-Kapitularen als pauschale Diskriminierungen und Verfolgungen homo­sexueller Menschen entschieden abzulehnen – und dies in vollem Einklang mit der kirchlichen Lehre! Es muss Christen mit Schmerz erfüllen, dass solche Thesen und Vorgangsweisen von Vertretern der Kirche vorgebracht wurden und auch ein gewisses Echo fanden.

[46] Hergemöller, Homosexualität, 113.

[47] Vgl. dazu Boyd, Norm.

[48] Hergemöller, Einführung, 70.

[49] Vgl. Hergemöller, Homosexualität, 113 mit Bezug auf X 5.31.4.

[50] Vgl. Thomas von Aquin, S.Th. II-II q.154 a.11.

[51] Thomas von Aquin, S.Th. II-II q.154 a.12.

[52] Hergemöller, Einführung, 73.

[53] Vgl. Schroeder, Homosexualität, 227.

[54] Hergemöller, Homosexualität, 114; vgl. ders., Einführung, 74 f.

[55] Vgl. Steinhäuser, Homosexualität, 379 ff.

[56] Vgl. Steinhäuser, Homosexualität, 381 ff.

[57] „… at appetentium, quod contra naturam poenitus est, unde haec est perversitas? sine dubio ex Satana, qui, postquam a timore Dei semel deflexum est, tam premit naturam valide, ut extinguat naturalem concupiscentiam, et excitet eam, quae contra naturam est.“ – Martin Luther, Genesis-Vorlesung, in: WA 43, 57. Hier zitiert nach Steinhäuser, Homosexualität, 384, Anm. 969.

[58] Vgl. Alfons von Liguori, Homo Apstolicus, 24.

[59] Alfon von Liguori, Homo Apostolicus, 26.

[60] Vgl. Alfon von Liguori, Homo Apostolicus, 36.

[61] „Cum autem rarissime mens totaliter perturbetur hac perversione sexuali, actus libidinosi peracti imputantur agenti.“ - Prümmer, Vademecum, Nr. 526.

[62] Von manchen wird die homosexuelle Neigung als „Orientierung“ bezeichnet, was mitunter die Annahme impliziert, es handle sich hier um eine quasi-normative Vorgabe der sexuellen Trieb­richtung, die der heterosexuellen Ausrichtung gleichzusetzen sei.

[63] Korff, Homosexualität, 257.

[64] Korff, Homosexualität, 258.

[65] Vgl. Dannecker, Homosexualität, 225.

[66] Vgl. Rauchfleisch, Homosexualität, 254.

[67] Rauchfleisch, Homosexualität, 255.

[68] Lütz (Wissen, 12) betont, dass die Ursachen der Homosexualität nach Auffassung der Fachleute noch weitgehend ungeklärt sind und warnt vor vorschnellen Zuschreibungen.

[69] Vgl. z.B. Steinhäuser, Homosexualität, 360-374, der als evangelischer Theologe sogar Paulus in die­ser Weise uminterpretiert. Nach seiner Auffassung müsse man angesichts der universalen In­tention in Röm 1,26 f verdeutlichen, „inwiefern die homosexuelle Lebensgestaltung gerade keinen Mißbrauch der Schöpfergaben, wie er dort vorausgesetzt wird, darstellt.“ – Ebd., 374.

[70] Weber, Moraltheologie, 325.

[71] Vgl. z.B. Fraling, Sexualethik, 242.

[72] Bier, Homosexualität, 259.

[73] Vgl. Holderegger, Homosexualität, 230.

[74] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerken­nung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 03.06.2003.

[75] Weber, Moraltheologie, 346.

[76] Gründel, Homosexualität, 4.

[77] Weber, Moraltheologie, 346.

[78] Angaben zu Titel und Erscheinungsdatum der Dokumente finden sich im folgenden Verzeichnis unter den Quellen des kirchlichen Lehramtes.

 

 

 



[_Principal_]     [_Aborto_]     [_Adopte_a_un_Seminarista_]     [_La Biblia_]     [_Biblioteca_]    [_Blog siempre actual_]     [_Castidad_]     [_Catequesis_]     [_Consultas_]     [_De Regreso_a_Casa_]     [_Domingos_]      [_Espiritualidad_]     [_Flash videos_]    [_Filosofía_]     [_Gráficos_Fotos_]      [_Canto Gregoriano_]     [_Homosexuales_]     [_Humor_]     [_Intercesión_]     [_Islam_]     [_Jóvenes_]     [_Lecturas _Domingos_Fiestas_]     [_Lecturas_Semanales_Tiempo_Ordinario_]     [_Lecturas_Semanales_Adv_Cuar_Pascua_]     [_Mapa_]     [_Liturgia_]     [_María nuestra Madre_]     [_Matrimonio_y_Familia_]     [_La_Santa_Misa_]     [_La_Misa_en_62_historietas_]     [_Misión_Evangelización_]     [_MSC_Misioneros del Sagrado Corazón_]     [_Neocatecumenado_]     [_Novedades_en_nuestro_Sitio_]     [_Persecuciones_]     [_Pornografía_]     [_Reparos_]    [_Gritos de PowerPoint_]     [_Sacerdocip_]     [_Los Santos de Dios_]     [_Las Sectas_]     [_Teología_]     [_Testimonios_]     [_TV_y_Medios_de_Comunicación_]     [_Textos_]     [_Vida_Religiosa_]     [_Vocación_cristiana_]     [_Videos_]     [_Glaube_deutsch_]      [_Ayúdenos_a_los_MSC_]      [_Faith_English_]     [_Utilidades_]